17. Juni 2025  I  Kategorie: Direkte Unterhaltsklagen bei nicht ehelichen Kindern möglich

Eine bedeutende Neuerung im Familienrecht sorgt aktuell für Diskussionen: Ab sofort können Unterhaltsansprüche für nicht eheliche Kinder direkt vor Gericht geltend gemacht werden, ohne dass zuvor ein Schlichtungsverfahren durchlaufen werden muss. Diese Änderung soll den Zugang zum Recht vereinfachen und betroffenen Elternteilen ermöglichen, schneller zu ihrem Recht zu kommen. Fachanwalt für Familienrecht Stefan Haschka aus Augsburg erklärt, was dies für Unterhaltsklagen bedeutet und wie Betroffene nun vorgehen können.

Warum diese Regelung eingeführt wurde

Bisher mussten nicht verheiratete Elternteile, die Unterhalt für ihr Kind geltend machen wollten, zunächst ein Schlichtungsverfahren in Anspruch nehmen. Diese Pflicht führte häufig zu Verzögerungen und zusätzlichen Belastungen. Mit der neuen Regelung entfällt dieser Schritt, sodass Unterhaltsklagen direkt bei Gericht eingereicht werden können. Dies dient vor allem dem Ziel, den Anspruch auf Kindesunterhalt schneller und unkomplizierter durchzusetzen.

Vorteile der direkten Klage

Die Möglichkeit, eine Unterhaltsklage ohne vorgeschaltetes Verfahren einzureichen, bringt erhebliche Vorteile. Eltern können sofort gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen, wenn der andere Elternteil nicht zahlt oder eine Einigung blockiert. Gerade bei akuten finanziellen Engpässen ist diese Vereinfachung ein wichtiger Schritt, um die Versorgung des Kindes sicherzustellen. Auch die Gerichte können nun flexibler reagieren und schneller verbindliche Entscheidungen treffen.

Rechtliche Unterstützung durch einen Experten im Familienrecht

Auch wenn die Verfahren damit erleichtert wurden, bleibt das Thema Unterhalt komplex. Fragen zur Höhe, zur Leistungsfähigkeit oder zur rückwirkenden Geltendmachung von Forderungen erfordern weiterhin fundierte juristische Beratung. Rechtsanwalt Stefan Haschka, Experte im Familienrecht und Fachanwalt für Familienrecht in Augsburg, unterstützt Mandanten umfassend bei der Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen. Mit seiner Erfahrung sorgt er dafür, dass Ihre Ansprüche rechtssicher und effizient verfolgt werden.

Fachanwalt Haschka in Augsburg berät Sie

Wenn Sie Unterhaltsansprüche für Ihr nicht eheliches Kind durchsetzen möchten oder Fragen zur neuen Regelung haben, sollten Sie sich frühzeitig beraten lassen. Fachanwalt für Familienrecht Stefan Haschka steht Ihnen in Augsburg kompetent zur Seite und begleitet Sie engagiert bei der Wahrnehmung Ihrer Rechte.