01. August 2025  I  Kategorie: Scheidungskosten steuerlich absetzen – was ist erlaubt?

Die Scheidung ist nicht nur emotional belastend, sondern auch mit erheblichen Kosten verbunden. Viele Betroffene fragen sich daher, ob sich ein Teil dieser finanziellen Last durch steuerliche Absetzbarkeit mildern lässt. Die Antwort lautet: Ja – aber nur unter bestimmten Voraussetzungen. Was Sie steuerlich geltend machen können und wo Grenzen bestehen, erklärt Rechtsanwalt Stefan Haschka, Fachanwalt für Familienrecht in Augsburg.

Welche Scheidungskosten sind steuerlich absetzbar?

Grundsätzlich gilt: Nur die Kosten, die unmittelbar mit der Scheidung an sich verbunden sind, können als außergewöhnliche Belastungen steuerlich berücksichtigt werden. Dazu zählen in der Regel Gerichts- und Anwaltskosten für das eigentliche Scheidungsverfahren. Nicht abzugsfähig sind hingegen Aufwendungen für vermögensrechtliche Streitigkeiten wie den Zugewinnausgleich oder Regelungen zum Unterhalt – es sei denn, diese sind zur Existenzsicherung zwingend erforderlich.

Aktuelle Rechtslage und Urteile

Der Bundesfinanzhof hat in den vergangenen Jahren die steuerliche Absetzbarkeit von Scheidungskosten stark eingeschränkt. Seit einem Grundsatzurteil aus dem Jahr 2017 sind Prozesskosten nur noch dann abzugsfähig, wenn sie zur Abwendung existenzieller Notlagen dienen. Bei Scheidungen ist das regelmäßig nicht der Fall. Eine Ausnahme kann dann bestehen, wenn zum Beispiel Unterhaltsverfahren existenziell notwendig sind – etwa bei einem betreuenden Elternteil ohne eigenes Einkommen.

Experte im Familienrecht – klare Einschätzung vom Profi

Stefan Haschka, Fachanwalt für Familienrecht aus Augsburg, weist in seiner Beratungspraxis immer wieder darauf hin, wie wichtig es ist, die steuerliche Komponente im Blick zu behalten. Wer frühzeitig eine durchdachte Trennungs- und Scheidungsstrategie mit rechtlicher und steuerlicher Perspektive erarbeitet, kann mitunter erhebliche Kosten sparen – und unangenehme Überraschungen vermeiden.

Dokumentation und Kommunikation mit dem Finanzamt

Um steuerlich begünstigte Kosten geltend zu machen, sollten Mandanten sorgfältig dokumentieren, wofür welche Ausgaben angefallen sind. Eine transparente Darstellung gegenüber dem Finanzamt kann die Chancen auf Anerkennung erhöhen. Sinnvoll ist zudem die Rücksprache mit einem Steuerberater – idealerweise in Kombination mit der rechtlichen Beratung durch einen spezialisierten Anwalt.

Wenn Sie eine Scheidung in Erwägung ziehen oder bereits im Verfahren stecken, sollten Sie auch Ihre steuerlichen Optionen kennen. Rechtsanwalt Stefan Haschka, Experte im Familienrecht, berät Sie in Augsburg nicht nur zu rechtlichen Fragen rund um Trennung und Scheidung, sondern auch zu den finanziellen Auswirkungen. Vereinbaren Sie jetzt einen Beratungstermin und lassen Sie sich umfassend informieren.