09. Mai 2025 I Kategorie: FamilienrechtScheidung und Schulden – wer haftet für gemeinsame Kredite nach der Trennung?

Nicht nur Vermögenswerte, sondern auch gemeinsame Verbindlichkeiten stellen viele Ehepaare nach einer Trennung vor große Herausforderungen. Wer haftet für laufende Kredite? Was passiert mit gemeinsam unterzeichneten Darlehen? Fachanwalt für Familienrecht Stefan Haschka aus Augsburg erklärt, wie Schulden bei einer Scheidung rechtlich behandelt werden und worauf Betroffene achten sollten.
Geteilte Verpflichtung – oder nicht?
Ein weitverbreiteter Irrtum besteht darin, dass beide Ehegatten automatisch für alle während der Ehe aufgenommenen Schulden gemeinsam haften. Tatsächlich kommt es entscheidend darauf an, wer den Kreditvertrag unterschrieben hat. Hat nur ein Ehepartner das Darlehen abgeschlossen, haftet grundsätzlich auch nur dieser gegenüber der Bank. Bei gemeinsamer Unterschrift sind hingegen beide gesamtschuldnerisch verantwortlich – die Bank kann sich also an jeden von beiden in voller Höhe halten.
Stefan Haschka prüft für Mandanten in Augsburg im Detail, wie die vertraglichen Verhältnisse ausgestaltet sind und ob eine gesamtschuldnerische Haftung vorliegt. Gerade bei Immobilienfinanzierungen oder hohen Konsumentenkrediten sind klare Abgrenzungen wichtig, um persönliche Nachteile zu vermeiden.
Kredite im Zuge der Vermögensauseinandersetzung
Im Rahmen einer Scheidung müssen nicht nur Vermögenswerte wie Immobilien oder Ersparnisse aufgeteilt werden, sondern auch die bestehenden Schulden. Dabei stellt sich die Frage, ob und in welchem Umfang einer der Ehegatten zum Ausgleich verpflichtet ist, wenn er allein eine gemeinsame Schuld weiter bedienen muss. Oft wird hierzu eine sogenannte Gesamtschuldnerausgleichsforderung geltend gemacht.
Fachanwalt Haschka entwickelt für seine Mandanten rechtlich tragfähige Lösungen, die sowohl die bestehenden Verbindlichkeiten als auch die wirtschaftlichen Möglichkeiten beider Seiten berücksichtigen. Wo möglich, strebt er außergerichtliche Einigungen an, um eine langwierige gerichtliche Auseinandersetzung zu vermeiden.
Risiken bei Alleinzahlungen und stillschweigenden Vereinbarungen
Zahlt nach der Trennung nur noch ein Ehepartner auf einen gemeinsamen Kredit, entstehen häufig unausgesprochene Erwartungen an den anderen. Doch ohne klare Regelung oder gerichtliche Entscheidung besteht keine automatische Rückzahlungspflicht. Gerade in solchen Fällen ist es wichtig, frühzeitig rechtlichen Rat einzuholen.
Stefan Haschka begleitet Mandanten aus Augsburg bei der vertraglichen Neuregelung gemeinsamer Verpflichtungen und sorgt dafür, dass Zahlungsvereinbarungen rechtssicher und durchsetzbar sind. Er weiß, worauf es ankommt, wenn persönliche Verantwortung und wirtschaftliche Realität aufeinandertreffen.
Fazit: Schulden nicht auf die leichte Schulter nehmen
Schulden aus einer Ehe verschwinden nicht mit dem Scheidungsurteil. Wer unbedacht handelt oder auf mündliche Zusagen vertraut, riskiert finanzielle Nachteile. Deshalb ist eine rechtzeitige juristische Prüfung und Regelung unverzichtbar. Fachanwalt Stefan Haschka bietet in Augsburg eine fundierte und lösungsorientierte Beratung, wenn es um die gerechte und rechtssichere Klärung von Schuldenfragen nach der Trennung geht.