15. August 2025 I Kategorie: FamilienrechtScheidung in höherem Alter: Was bei der „Rentnerscheidung“ zu beachten ist

Immer mehr Paare entscheiden sich auch nach vielen Jahren Ehe für eine Scheidung – nicht selten im Rentenalter. Diese sogenannten „Rentnerscheidungen“ stellen Betroffene oft vor besondere Herausforderungen. Denn mit dem höheren Alter rücken Fragen wie Versorgungsausgleich, Vermögensteilung und Unterhalt im Ruhestand in den Vordergrund. Stefan Haschka, Fachanwalt für Familienrecht und Experte im Familienrecht aus Augsburg, erklärt, worauf es dabei ankommt.
Versorgungsausgleich bei langer Ehezeit
Gerade bei langjährigen Ehen ist der sogenannte Versorgungsausgleich zentral. Dabei werden die in der Ehezeit erworbenen Rentenanwartschaften gerecht zwischen den Eheleuten aufgeteilt. Besonders relevant ist das bei Paaren, bei denen nur ein Partner berufstätig war oder deutlich mehr verdient hat. Auch private Rentenversicherungen oder Beamtenpensionen fließen in die Berechnung ein. Wichtig ist, dass hier keine pauschalen Lösungen greifen – jeder Fall muss individuell geprüft werden.
Vermögensverteilung im Alter
Im Ruhestand ist oft schon ein Großteil des Vermögens vorhanden – Immobilien, Kapitalanlagen oder Lebensversicherungen spielen eine große Rolle. Bei einer Scheidung im Alter gilt es, das Vermögen gerecht aufzuteilen. Dabei ist besonders wichtig, ob eine Gütergemeinschaft, Gütertrennung oder der gesetzliche Zugewinnausgleich vorliegt. Rechtsanwalt Stefan Haschka prüft im Detail, welche Ansprüche bestehen, und hilft, finanzielle Nachteile zu vermeiden.
Unterhalt im Rentenalter – wer zahlt wem?
Auch im höheren Alter kann ein Anspruch auf nachehelichen Unterhalt bestehen – etwa dann, wenn ein Ehepartner deutlich weniger Rente erhält und auf die Unterstützung des anderen angewiesen ist. Die Berechnung des Unterhalts im Alter ist jedoch komplex, da Rentenansprüche, weitere Einkünfte und die Dauer der Ehe berücksichtigt werden müssen. Ein erfahrener Fachanwalt für Familienrecht kann einschätzen, wann ein Anspruch besteht – oder ob auf Unterhalt ganz verzichtet werden kann.
Als Experte im Familienrecht in Augsburg kennt Stefan Haschka die Besonderheiten der „Rentnerscheidung“ genau. In seiner Beratung legt er großen Wert darauf, Lösungen zu finden, die auch im höheren Alter langfristig tragbar sind – insbesondere in Bezug auf finanzielle Sicherheit und rechtliche Klarheit. Vertrauen und Fingerspitzengefühl spielen in diesen Fällen eine besonders große Rolle.
Wenn Sie über eine Scheidung im Ruhestand nachdenken oder bereits in einem solchen Verfahren stehen, lassen Sie sich umfassend beraten. Rechtsanwalt Stefan Haschka unterstützt Sie als Fachanwalt für Familienrecht mit Erfahrung, Weitblick und persönlichem Engagement. Nehmen Sie jetzt Kontakt auf und sichern Sie Ihre Rechte – auch im Alter.