19. November 2025 I Kategorie: FamilienrechtScheidung und Kryptowährungen: Wie digitales Vermögen im Zugewinnausgleich behandelt wird
Kryptowährungen sind längst kein Nischenthema mehr, sondern ein fester Bestandteil moderner Vermögensplanung. Doch was passiert mit Bitcoin, Ethereum oder anderen digitalen Werten, wenn es zur Scheidung kommt? Beim Zugewinnausgleich zählt grundsätzlich alles Vermögen, das während der Ehe erworben wurde – auch digitales. Viele Paare unterschätzen, wie komplex die Bewertung und Offenlegung von Kryptowährungen sein kann. Kursentwicklungen, fehlende Nachweise und internationale Börsen machen die rechtliche Einordnung anspruchsvoll. Wer rechtzeitig Klarheit schafft, kann spätere Konflikte vermeiden und sich auf faire Lösungen konzentrieren.
Was gehört zum Zugewinnausgleich?
Im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft wird verglichen, welches Vermögen jeder Ehepartner zu Beginn und am Ende der Ehe hatte. Die Differenz, also der Zugewinn, wird ausgeglichen. Kryptowährungen zählen wie andere Vermögenswerte dazu, sobald sie während der Ehe angeschafft wurden oder an Wert gewonnen haben. Entscheidend ist nicht die Form des Vermögens, sondern dessen wirtschaftlicher Wert. Auch Staking-Erträge, Airdrops oder Gewinne aus Trading können relevant sein. Wer meint, digitale Werte seien „unsichtbar“, irrt – vor Gericht gilt eine umfassende Auskunftspflicht.
Bewertung und Nachweis digitaler Assets
Eine der größten Herausforderungen ist die Bewertung. Da Kryptowährungen starken Schwankungen unterliegen, wird meist der Kurs zum Stichtag der Zustellung des Scheidungsantrags herangezogen. Zusätzlich müssen Wallets, Börsenkonten und Transaktionslisten offengelegt werden. Ohne saubere Dokumentation drohen Schätzungen durch das Gericht, die selten zu Gunsten des Betroffenen ausfallen. Auch verlorene Private Keys oder nicht mehr zugängliche Konten können Probleme verursachen. Hier ist eine frühzeitige Bestandsaufnahme entscheidend, um Transparenz zu schaffen und Streit zu reduzieren.
Auslandskonten und Anonymität
Viele Kryptobörsen sitzen im Ausland, was die Durchsetzung von Auskunftsansprüchen erschweren kann. Dennoch bedeutet das nicht, dass Vermögen verborgen bleibt. Internationale Kooperationen und Blockchain-Analysen machen es immer leichter, Transaktionen nachzuverfolgen. Wer versucht, digitale Vermögenswerte zu verheimlichen, riskiert ernste rechtliche Konsequenzen. Gerichte werten Verschleierungsversuche als illoyal und berücksichtigen dies bei der Entscheidung. Ehrlichkeit ist daher nicht nur moralisch, sondern auch rechtlich der beste Weg.
Individuelle Strategien statt pauschaler Lösungen
Jede Vermögensstruktur ist einzigartig. Ob langfristige Investments, kurzfristiges Trading oder gemeinsame Depots – die richtige Strategie hängt von vielen Faktoren ab. Ein erfahrener Rechtsanwalt analysiert, welche Ansprüche realistisch sind und wie du deine Interessen optimal sicherst. Gerade in einer Stadt wie Augsburg ist es sinnvoll, auf regionale Kompetenz zu setzen, da auch der Umgang der Gerichte eine Rolle spielt. Ein Experte im Familienrecht weiß, wie digitale Werte korrekt in den Zugewinnausgleich einbezogen werden und wo Gestaltungsspielräume bestehen.
Wenn du sicher gehen willst, dass dein digitales Vermögen fair berücksichtigt wird, solltest du dich frühzeitig beraten lassen. Stefan Haschka steht dir als Fachanwalt für Familienrecht zur Seite, prüft deine Unterlagen und entwickelt eine maßgeschneiderte Lösung. So behältst du auch in einer schwierigen Phase die Kontrolle und triffst fundierte Entscheidungen für deine Zukunft.