06. November 2025 I Kategorie: FamilienrechtScheidung und Erbe: Was passiert, wenn während der Trennung ein Ehepartner verstirbt?
Kommt es während einer Trennung zum Tod eines Ehepartners, stehen die Hinterbliebenen oft vor schwierigen rechtlichen Fragen. Neben der emotionalen Belastung stellt sich vor allem die Frage, ob und in welchem Umfang noch erbrechtliche Ansprüche bestehen. Vielen ist nicht bewusst, dass eine Trennung allein das gesetzliche Erbrecht nicht automatisch beendet. Solange die Ehe nicht rechtskräftig geschieden ist, können weitreichende Folgen im Erbfall eintreten, die eine frühzeitige rechtliche Klärung dringend erforderlich machen.
Trennungsphase und Erbrecht – ein rechtlich heikler Zustand
Rein rechtlich bleibt der getrennt lebende Ehepartner bis zur rechtskräftigen Scheidung gesetzlicher Erbe. Das bedeutet, dass im Todesfall grundsätzlich noch ein Anspruch auf den gesetzlichen Erbteil besteht, selbst wenn die Ehe tatsächlich längst gescheitert ist. Auch ein im Laufe der Ehe errichtetes Testament zugunsten des Ehegatten bleibt wirksam, solange keine ausdrückliche Änderung vorgenommen wurde. Die Trennung allein entfaltet also keine automatische Wirkung auf erbrechtliche Ansprüche.
Wann der Erbanspruch entfallen kann
Ein Erbrecht des Ehegatten entfällt nur dann, wenn die Voraussetzungen für die Scheidung bereits vorlagen und der Verstorbene entweder selbst die Scheidung beantragt oder der Scheidung ausdrücklich zugestimmt hatte. Dieser Nachweis ist in der Praxis allerdings oft schwer zu führen. Ohne klare Dokumentation kann es passieren, dass erbrechtliche Ansprüche bestehen bleiben, obwohl die Ehe faktisch beendet war.
Besondere Risiken bei bestehendem Testament
Problematisch wird es vor allem dann, wenn ein älteres Testament existiert, das den Ehepartner begünstigt. Dieses bleibt grundsätzlich gültig, auch wenn die Eheleute bereits getrennt lebten. Ohne rechtzeitige Anpassung laufen Erblasser Gefahr, dass ihr Nachlass anders verteilt wird, als sie es gewünscht hätten. Eine Trennungsphase ohne Regelung im Erbrecht kann daher erhebliche wirtschaftliche und familiäre Folgen haben.
Vorsorge schützt vor ungewollten Rechtsfolgen
Wer sich in Trennung befindet, sollte sich nicht nur mit Scheidungsfragen, sondern auch mit dem eigenen Nachlass befassen. Eine frühzeitige Anpassung von Testamenten, Erbverträgen oder Bezugsrechten bei Versicherungen kann Klarheit schaffen und Rechtsstreitigkeiten vermeiden. Diese Maßnahmen sorgen dafür, dass der tatsächliche Wille des Erblassers im Ernstfall auch umgesetzt wird.
Kompetente Begleitung in Augsburg
Als Fachanwalt für Familienrecht unterstützt Stefan Haschka Mandanten in Augsburg bei der rechtssicheren Gestaltung in Trennungsphasen. Als erfahrener Rechtsanwalt mit umfassendem Blick für erbrechtliche Zusammenhänge sorgt er dafür, dass Erbfragen nicht ungewollt übersehen werden. Wer sich an einen Experte im Familienrecht wendet, schafft rechtzeitig Klarheit und Sicherheit.
Rechtzeitig handeln verhindert Überraschungen
Viele getrennte Ehepartner gehen fälschlicherweise davon aus, dass mit dem Auszug aus der gemeinsamen Wohnung auch das Erbrecht entfällt. Das ist ein gefährlicher Irrtum. Nur durch aktive rechtliche Gestaltung lassen sich ungewollte Erbfolgen vermeiden. Ohne klare Regelungen greift weiterhin das gesetzliche Erbrecht – mit oft weitreichenden Konsequenzen.
Wenn du dich in Trennung befindest und wissen möchtest, wie deine erbrechtliche Situation aussieht, solltest du dich frühzeitig beraten lassen. Fachanwalt für Familienrecht Stefan Haschka steht dir in Augsburg mit Erfahrung, Diskretion und rechtlicher Klarheit zur Seite.