01. März 2020  I  Kategorie: Anspruch auf Rückzahlung bei der Rentenversicherung und Lebensversicherung

Rückzahlungsansprüche bei Lebens- und Rentenversicherung

Anspruch auf Rückzahlung bei der Rentenversicherung und Lebensversicherung: Kunden sind verärgert: Immer wieder fühlen sie sich von ihren Versicherungen über den Tisch gezogen. Obgleich die Konditionen in den Verträgen eindeutig festgehalten werden, sehen sich die Versicherungsträger nicht daran gebunden. Sie versuchen sich aus der Verantwortung zu ziehen und weigern sich, die Prämien in der Höhe zu zahlen, die der Police entnommen werden kann. Da sich Fälle dieser Art in der Vergangenheit häuften, sahen sich viele Kunden dazu veranlasst, das Vertragsverhältnis mit ihrer Lebensversicherung/Rentenversicherung zu lösen. Sie kündigten frühzeitig und versuchten ihre Ansprüche im Klagewege geltend zu machen. Doch die Versicherungen stritten ihre Zahlungspflicht ab, sie zahlten die Prämien nicht aus.

Mit Urteil des Bundesgerichtshofs vom 07.05.2014, Az: IV ZR 76711, können die Kunden endlich aufatmen: Die Entscheidung des BGH fiel zugunsten der Versicherungsnehmer aus und schob den fiesen Machenschaften der Versicherungsgesellschaften endgültig einen Riegel vor. Widerspruchsrecht und Kündigungsmodalitäten sind nun eindeutig geregelt.

Das Urteil vom 07.05.2014 verpflichtet die Versicherungsträger der jeweiligen Lebensversicherung/Rentenversicherung dazu, frühzeitige Kündigungen zu akzeptieren und fällige Nachzahlungen zu leisten. Das Besondere daran: Der Rückzahlungsanspruch verjährt nicht und ist damit auch Jahre später noch durchsetzbar. Einzige Voraussetzung ist ein Versäumnis seitens der Versicherung, seine Kunden ausreichend über deren Widerspruchsrecht informiert zu haben.

Obgleich das Urteil des höchsten Zivilgerichts aus Sicht der Versicherungsbranche wenig erfreulich war, führt es doch zu einer Win-win-Situation aller Beteiligten: Die klare Rechtsprechung schafft eine Grundlage, auf der Versicherungsnehmer- und geber wieder zueinander finden können. Die Klärung entscheidender Rechtsfragen verhindert das Auftreten künftiger Konflikte und löst bereits entstandene Differenzen zuverlässig und zufriedenstellend.

Mit dem Urteil vom 07.05.2014 wurde eine Entscheidung getroffen, die längst überfällig war. Für Versicherungsnehmer, die sich bereits in einem Versicherungsverhältnis befinden und alle, die ein solches noch anstreben, hat die Entscheidung Licht ins Dunkel gebracht. Betroffene haben jetzt bessere Chancen denn je, ihre Rückzahlungsansprüche gerichtlich durchzusetzen!

Sie suchen einen fachkundigen Rechtsanwalt in Augsburg? Ihr Fachanwalt für Versicherungsrecht berät sie in allen relevanten Fragen und vertritt Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche.

Warum Sie einen Fachanwalt für Versicherungsrecht brauchen?

Weil die Rechtsprechung des BGH nachteilig für die Versicherungsgesellschaften ist, versuchen diese sich wider besseres Wissen über das Urteil hinwegzusetzen. Privatpersonen stoßen bei der Anmeldung von Zahlungsansprüchen oft auf taube Ohren.
Ihr Rechtsanwalt in Augsburg lässt sich davon jedoch nicht aus der Ruhe bringen und kämpft für Ihr Recht!

Ihr Fachanwalt für Versicherungsrecht hat den längeren Atem!