25. April 2025  I  Kategorie: Private Krankentagegeldversicherung: Wann leistet die Versicherung – und wann nicht?

Die private Krankentagegeldversicherung soll finanziell absichern, wenn Arbeitnehmer oder Selbstständige wegen Krankheit längere Zeit nicht arbeiten können. Gerade Selbstständige, die keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung haben, sind auf diese Leistung oft dringend angewiesen. Doch in der Praxis gibt es immer wieder Streit darüber, ob und ab wann die Versicherung zahlen muss – und wann sie sich auf Ausschlussklauseln oder fehlende Nachweise beruft.

Wann besteht Anspruch auf Krankentagegeld?

Das Krankentagegeld wird gezahlt, wenn eine Arbeitsunfähigkeit infolge von Krankheit vorliegt. Voraussetzung ist in der Regel, dass ein ärztliches Attest die Arbeitsunfähigkeit bestätigt und die vereinbarte Karenzzeit abgelaufen ist. Doch Versicherer prüfen häufig sehr genau, ob die Arbeitsunfähigkeit tatsächlich gegeben ist – insbesondere, wenn psychische Erkrankungen oder schwer zu objektivierende Diagnosen vorliegen. Fachanwalt für Versicherungsrecht Stefan Haschka aus Augsburg unterstützt Versicherungsnehmer dabei, den Anspruch korrekt geltend zu machen und medizinische Nachweise stichhaltig zusammenzustellen.

Häufige Streitpunkte mit der Krankentagegeldversicherung

In der Praxis verweigern Versicherer die Zahlung oft mit dem Hinweis, dass keine vollständige Arbeitsunfähigkeit vorliege oder dass die Krankheit bereits bei Vertragsschluss bestanden habe. Auch der Vorwurf einer sogenannten Berufsunfähigkeit statt nur vorübergehender Arbeitsunfähigkeit kann zur Leistungsverweigerung führen, da die Krankentagegeldversicherung nur für vorübergehende Ausfälle und nicht für dauerhafte Berufsunfähigkeit zuständig ist. Stefan Haschka prüft für seine Mandanten genau, ob solche Argumente der Versicherung haltbar sind oder ob ein Anspruch zu Unrecht abgelehnt wird.

Was tun, wenn die Versicherung nicht zahlt?

Werden Leistungen aus der Krankentagegeldversicherung verweigert, sollte zunächst eine außergerichtliche Klärung angestrebt werden. Dabei ist es wichtig, alle ärztlichen Bescheinigungen und Belege lückenlos vorzulegen. Sollte dies nicht zum Erfolg führen, bleibt oft nur der Weg über das gerichtliche Verfahren. Fachanwalt Haschka begleitet Mandanten in Augsburg durch das gesamte Verfahren – von der ersten Auseinandersetzung mit der Versicherung bis hin zur gerichtlichen Durchsetzung der Ansprüche.

Vermeidung von Problemen schon beim Vertragsabschluss

Viele Streitigkeiten lassen sich schon beim Abschluss der Krankentagegeldversicherung vermeiden, wenn der Vertrag sorgfältig gelesen und verstanden wird. Gerade die Definitionen von Arbeitsunfähigkeit, Karenzzeiten und Ausschlussklauseln sollten genau geprüft werden. Stefan Haschka berät seine Mandanten auch im Vorfeld bei der Auswahl und Überprüfung von Versicherungsverträgen, um späteren Problemen vorzubeugen.

Fazit: Anspruchssicherung durch fachkundige Unterstützung

Die Krankentagegeldversicherung ist eine wichtige Absicherung – doch die Hürden zur Leistungsgewährung sind oft hoch. Wer sich hier nicht auskennt, riskiert, berechtigte Ansprüche zu verlieren. Fachanwalt Stefan Haschka aus Augsburg steht Betroffenen kompetent zur Seite, um ihre Ansprüche gegenüber Versicherern konsequent durchzusetzen und finanzielle Einbußen zu vermeiden.