01. Dezember 2025 I Kategorie: FamilienrechtPraxisleitfaden: Wechselmodell, Unterhalt und Betreuung > rechtliche Stolperfallen 2025/26
Das Wechselmodell gewinnt seit Jahren an Bedeutung. Immer mehr getrennt lebende Eltern entscheiden sich dafür, die Betreuung ihrer Kinder annähernd hälftig zu teilen. Was auf den ersten Blick fair und modern erscheint, bringt in der Praxis jedoch zahlreiche rechtliche und organisatorische Herausforderungen mit sich. Besonders bei Fragen zu Unterhalt, Alltagstauglichkeit und Entscheidungsbefugnissen bestehen häufig Unsicherheiten. Für die Jahre 2025/26 zeichnet sich ab, dass Gerichte weiterhin sehr genau prüfen, ob dieses Modell dem Kindeswohl tatsächlich entspricht.
Grundlagen des Wechselmodells
Beim Wechselmodell lebt das Kind etwa zu gleichen Teilen bei beiden Eltern. Anders als beim klassischen Residenzmodell gibt es keinen überwiegend betreuenden Elternteil. Voraussetzung ist in der Regel eine ausreichende Kommunikationsfähigkeit der Eltern sowie eine räumliche Nähe der Haushalte. Ohne ein Mindestmaß an Kooperation scheitert das Modell häufig schon im Alltag. Rechtlich ist wichtig: Das Wechselmodell ist kein Automatismus, sondern muss individuell zum Kind passen.
Unterhalt im Wechselmodell – ein häufiger Streitpunkt
Ein weit verbreiteter Irrtum ist, dass beim Wechselmodell kein Kindesunterhalt zu zahlen sei. Tatsächlich bleiben beide Eltern barunterhaltspflichtig. Die Unterhaltshöhe richtet sich nach den jeweiligen Einkommen und wird miteinander verrechnet. Hinzu kommen Kosten für Kleidung, Schule, Freizeit oder medizinische Ausgaben, die klar geregelt werden sollten. Ohne verbindliche Absprachen entstehen schnell Konflikte, die das Modell belasten.
Betreuung, Alltag und Entscheidungsbefugnisse
Neben finanziellen Fragen ist die Organisation des Alltags entscheidend. Wer kümmert sich um Arzttermine, schulische Belange oder kurzfristige Ausfälle? Auch beim Sorgerecht kann es zu Reibungen kommen, wenn Eltern unterschiedliche Vorstellungen haben. Je älter das Kind wird, desto wichtiger ist eine klare Struktur. Unklare Zuständigkeiten führen nicht selten dazu, dass Gerichte später eingreifen müssen.
Typische Stolperfallen 2025/26
In der Praxis zeigen sich immer wieder ähnliche Probleme: fehlende schriftliche Vereinbarungen, unrealistische Zeitmodelle oder die Unterschätzung logistischer Anforderungen. Auch neue Lebenspartner oder berufliche Veränderungen können das Gleichgewicht stören. Für 2025/26 ist absehbar, dass Gerichte stärker darauf achten, ob das Wechselmodell dauerhaft tragfähig ist oder nur kurzfristig funktioniert. Wer hier nicht vorsorgt, riskiert eine spätere gerichtliche Abänderung.
Warum frühzeitige Beratung entscheidend ist
Ein erfahrener Rechtsanwalt kann helfen, das Wechselmodell realistisch einzuschätzen und rechtssicher zu gestalten. Als Experte im Familienrecht prüft er, ob Unterhaltsberechnungen korrekt sind und welche Vereinbarungen sinnvoll sind. Gerade in Augsburg profitieren Mandanten von regionaler Erfahrung und Kenntnis der gerichtlichen Praxis. Ein Fachanwalt für Familienrecht erkennt früh, wo Konfliktpotenzial besteht und wie es vermieden werden kann.
Wenn Sie überlegen, ein Wechselmodell umzusetzen oder bereits in einer angespannten Situation stecken, sollten Sie sich professionell beraten lassen. Stefan Haschka unterstützt Sie als Fachanwalt für Familienrecht dabei, rechtliche Stolperfallen zu vermeiden und tragfähige Lösungen für Sie und Ihr Kind zu entwickeln. So schaffen Sie klare Verhältnisse und eine stabile Grundlage für die Zukunft.