14. Juni 2025  I  Kategorie: OLG-Stuttgart zur Wiedervereinigung nach Inobhutnahme

Das Oberlandesgericht Stuttgart hat Anfang 2025 ein wichtiges Zeichen im Kinderschutz gesetzt. Nach einer Inobhutnahme durch das Jugendamt soll eine schnelle Rückführung des Kindes zur Familie im Vordergrund stehen, wenn das Kindeswohl dies zulässt. Diese Entscheidung stärkt die Rechte von Eltern und Kindern und verdeutlicht, dass Eingriffe in die elterliche Sorge nur so lange aufrechterhalten werden dürfen, wie sie zwingend erforderlich sind.

Rechtsgrundlage für die Inobhutnahme

Die Inobhutnahme ist ein vorläufiger Schutzmechanismus, den das Jugendamt einsetzen kann, wenn das Wohl eines Kindes akut gefährdet ist. Ziel ist es, das Kind kurzfristig aus einer belastenden oder gefährlichen Umgebung herauszunehmen. Doch dieser Schutz darf nicht zu einer dauerhaften Trennung führen, wenn sich herausstellt, dass die Familie in der Lage ist, ihr Kind wieder zu betreuen. Das OLG Stuttgart hat hierzu betont, dass eine Wiedervereinigung vorrangig zu prüfen ist und möglichst schnell erfolgen muss.

Kindeswohl als oberstes Kriterium

Im Fokus steht bei allen Entscheidungen stets das Kindeswohl. Nach Auffassung des Gerichts müssen Jugendämter und Gerichte genau abwägen, ob eine Rückkehr in die Familie verantwortbar ist. Eine übermäßige Verzögerung kann für Kinder erhebliche Belastungen und Loyalitätskonflikte mit sich bringen. Das Urteil erinnert daran, dass eine familienerhaltende Lösung grundsätzlich Vorrang vor einer dauerhaften Fremdunterbringung haben sollte.

Beratung durch einen Experten im Familienrecht

Für betroffene Eltern ist es oft schwer, ihre Rechte gegenüber Jugendamt und Gericht durchzusetzen. Hier kann der Rat eines Experten im Familienrecht entscheidend sein. Rechtsanwalt Stefan Haschka, Fachanwalt für Familienrecht in Augsburg, verfügt über umfassende Erfahrung im Umgang mit Jugendämtern und Gerichten. Er unterstützt Eltern, deren Kinder in Obhut genommen wurden, mit rechtlichem Know-how und dem nötigen Fingerspitzengefühl, um eine kindgerechte und faire Lösung zu erreichen.

Lassen Sie sich von Fachanwalt Haschka in Augsburg beraten

Wenn Sie selbst betroffen sind und sich nach einer Inobhutnahme für die Rückführung Ihres Kindes einsetzen wollen, lassen Sie sich professionell beraten. Fachanwalt für Familienrecht Stefan Haschka steht Ihnen mit seiner Expertise in Augsburg zur Seite, um Ihre Rechte konsequent zu wahren und eine familienfreundliche Lösung zu erreichen.