Das Umgangsrecht zählt zu den sensibelsten Bereichen des Familienrechts. Es regelt nicht nur den Anspruch eines Elternteils auf regelmäßigen Kontakt zum Kind, sondern auch die Pflicht, diesen Kontakt im Interesse des Kindes zu ermöglichen. Nach einer Trennung stehen viele Eltern vor der Frage, wie der Umgang konkret ausgestaltet werden kann – und wie sich Konflikte vermeiden oder lösen lassen. Auch Brief- oder Telefonkontakte, Wochenendregelungen und Ferienzeiten gehören zur Ausgestaltung des Umgangs.

Rechtsanwalt Stefan Haschka berät und begleitet Eltern in Augsburg dabei, tragfähige Vereinbarungen zu treffen, die dem Kindeswohl entsprechen und für beide Seiten praktikabel sind. Dabei berücksichtigt er den individuellen Einzelfall ebenso wie den altersgemäßen Kindeswillen, der in gerichtlichen Verfahren zunehmend an Bedeutung gewinnt. In hochstrittigen Konstellationen sorgt Herr Haschka für klare rechtliche Lösungen, die sowohl die Bedürfnisse des Kindes als auch die Rechte der Eltern wahren.

Das Umgangsrecht beschränkt sich nicht allein auf die leiblichen Eltern. Auch Großeltern oder frühere Lebenspartner, die eine sozial-familiäre Beziehung zum Kind aufgebaut haben, können unter bestimmten Voraussetzungen ein Umgangsrecht geltend machen. In solchen Fällen bedarf es besonderer juristischer Prüfung, ob ein berechtigtes Interesse besteht und ob der Umgang dem Kindeswohl dient.

Einfühlungsvermögen, juristische Klarheit und konsequente Interessenvertretung – das zeichnet die Arbeit von Stefan Haschka aus. Als Fachanwalt für Familienrecht bringt er nicht nur fundiertes Fachwissen mit, sondern auch das notwendige Fingerspitzengefühl, um Eskalationen zu vermeiden und emotionale Spannungen konstruktiv zu begleiten. In seiner Kanzlei in Augsburg werden Sie individuell beraten, außergerichtlich unterstützt und – wenn notwendig – professionell im gerichtlichen Verfahren vertreten.