Das Sorgerecht regelt, wer für ein minderjähriges Kind rechtlich entscheiden darf – sei es in Fragen der Erziehung, der Gesundheit, des Vermögens oder des Aufenthaltsortes. Im Idealfall treffen Eltern diese Entscheidungen gemeinsam, auch nach einer Trennung. Doch nicht immer gelingt dies. Gerade wenn emotionale Verletzungen im Raum stehen oder das Vertrauen in die Erziehungsfähigkeit des anderen Elternteils erschüttert ist, kann es zu intensiven Auseinandersetzungen um das Sorgerecht kommen.

Rechtsanwalt Stefan Haschka aus Augsburg steht Eltern in solchen schwierigen Situationen mit fachlicher Klarheit und menschlichem Verständnis zur Seite. Er berät Sie sowohl bei der Klärung, ob gemeinsames oder alleiniges Sorgerecht sinnvoll und rechtlich möglich ist, als auch bei der Durchsetzung konkreter Regelungen – etwa im Bereich der Gesundheitssorge, des Aufenthaltsbestimmungsrechts oder bei Bildungsentscheidungen.

Ein besonderes Augenmerk gilt der Frage, ob bestehende Sorgerechtsvereinbarungen geändert werden müssen – etwa, wenn sich die Lebensumstände eines Elternteils grundlegend ändern oder das Kindeswohl gefährdet erscheint. Auch in Fällen, in denen ein Elternteil einen Umzug mit dem Kind plant, ist anwaltliche Beratung oft unverzichtbar.

In seiner Kanzlei in Augsburg legt Stefan Haschka großen Wert darauf, tragfähige und zukunftsorientierte Lösungen zu entwickeln. Dabei steht stets das Kindeswohl im Vordergrund. Wo möglich, strebt er einvernehmliche Regelungen an – wenn nötig, vertritt er Ihre Interessen jedoch auch konsequent vor dem Familiengericht. Als Fachanwalt für Familienrecht bringt er das juristische Know-how und die Erfahrung mit, um Sorgerechtsfragen sensibel, aber bestimmt zu klären.