23. Juli 2021 I Kategorie: VersicherungsrechtZahlt die Hausratversicherung bei Einbruch?
Zahlt die Hausratversicherung bei Einbruch?: Da es in Deutschland im Jahr durchschnittlich zu 10.000 Einbrüchen kommt, von denen nur 20 % aufgeklärt werden, ist die Frage nach einer passenden Versicherung sehr wichtig. Gerade da man zu Hause sehr wertvolle Gegenstände aufbewahrt, ist es wichtig zu wissen, ob die Hausratversicherung gilt, wenn diese geklaut werden.
Schon im Namen der Versicherung lässt sich erkennen, dass hier der “Hausrat” versichert werden soll. Mit Hausrat wird die Gesamtheit davon beschrieben, was in einem Haus an materiellem Wert vorliegt. “Dazu gehören Möbel, Fenster, Türen, Elektrik etc. Ob Wertgegenstände wie Schmuck, Bargeld, Kunst etc. mitversichert sind, richtet sich nach der individuellen Vereinbarung. Dabei ist zu beachten, dass der Versicherungsschutz nur bei Gegenständen gilt, die im Wohnraum vorhanden sind. Dazu zählen Orte wie Das Treppenhaus, Garage oder Garten nicht.”, erklärt Stefan Haschka, Fachanwalt für Versicherungsrecht in Augsburg.
Diese Versicherung hat zur Aufgabe, die Gegenstände welche sich im Wohnraum befinden gegen Schäden abzusichern. Dies geschieht, indem sie bei Naturgeschehnissen oder anderen Vorfällen, die nicht dem Versicherten zuschulden kommen, den Schaden begleichen. Wie genau die Dinge ersetzt werden, ist vertraglich festgelegt.
Kurz gesagt lässt sich festhalten, dass eventuelle Reparaturkosten übernommen werden oder gestohlene Gegenstände durch den Wiederbeschaffungswert ersetzt werden.
Wichtig ist es, bei dem Abschluss einer Hausratversicherung zu beachten, was genau Abgesichert werden soll und in welchem Ausmaße. Als Beispiel kann man hier Bargeld nennen. Es muss sicher verstaut sein, damit die Versicherung bei Einbruchdiebstahl die Summe zahlt und darf den festgelegten Höchstpreis nicht überschreiten. Ansonsten wird der Betrag nicht vollständig beglichen. Auch ist darauf zu achten, dass die Sicherheit im Haus nicht durch offene Fenster gefährdet wird. Wenn sich die Lage der Sicherheit über einen Zeitraum (z. B. Leerstehendes Haus während dem Urlaub) ändert, sollte sicherheitshalber die Versicherung im Vorfeld informiert werden.
Wenn Sie es wirklich einmal mit einem Einbruchdiebstahl zu tun haben sollten, merken Sie sich folgende Dinge. Ihr Verhalten während oder nach solch einem Ereignis kann für die Versicherung ausschlaggebend sein.
Sollten Sie einen Einbruch bemerken, wenn Sie zu Hause ankommen, riskieren Sie nichts. Man sollte also auf keinen Fall das Haus betreten, um den Einbrecher zu konfrontieren. Stattdessen ist unverzüglich die Polizei zu rufen. Nichts geht über Ihr Leben. Egal, ob Sie jemanden sehen oder nicht, gibt es Spuren eines Einbruchs, ist die Sicherheit an erster Stelle.
Wurde der Einbruch bereits verübt, fangen Sie unter keinen Umständen an, aufzuräumen. Wichtige Spuren könnten so verloren gehen. Rufen Sie als Erstes die Polizei und erstatten Sie Anzeige. Im zweiten Schritt benachrichtigen Sie Ihre Versicherung. Diese wird (vielleicht erst nach einigen Tagen) einen Gutachter schicken. Wenn Sie in der Zeit bis dahin Fotos von Beschädigungen machen und eine Liste von gestohlenen Gegenständen erstellen, wird das positive Auswirkungen für den späteren Verlauf haben. Seien Sie dabei aufmerksam, denn die Liste später zu erweitern könnte nicht mehr akzeptiert werden.
Jeder Fall und jeder Versicherungsvertrag ist individuell, trotzdem gibt es Richtlinien, die besagen, was genau die Versicherung an Kosten zu tragen hat. Bei Klärungsbedarf, lassen Sie sich am Besten von einem Fachanwalt für Versicherungsrecht beraten. Erst Einmal sollten Beschädigungen repariert werden, wobei die Versicherung die Reparaturkosten trägt. Auch gestohlene Gegenstände werden zum Neupreis erstattet. Wenn Ihr Haus durch große Schäden vorübergehend nicht bewohnbar ist, muss die Versicherung anfallende Kosten für Auswärtsübernachtungen tragen. Diese natürlich nur in einem bestimmten Rahmen, also kein fünf Sterne Luxus.
Falls es doch einmal vorkommen sollte, dass Ihre Haushaltsversicherung nach einem Einbruch nicht zahlen will, beachten Sie folgende Punkte. Zum einen sollten Sie den Vertrag genau prüfen. Sollten die Bedingungen für eine Zahlung erfüllt sein, ist die Versicherung zahlungspflichtig. Sollten Sie sich nicht ganz sicher sein oder es Unstimmigkeiten geben, wenden Sie sich an den Fachanwalt für Versicherungsrecht in Augsburg. Dieser ist Ihnen gerne behilflich, auch falls sich die Versicherung aus nicht nachvollziehbaren Gründen querstellt. Mit seiner kompetenten Beratung können Sie sich sicher sein, das Beste aus der Situation herauszuholen.
Wie Sie sehen, sind Sie auch in schwierigen Situationen nicht alleine. Autor des Beitrages: Zahlt die Hausratversicherung bei Einbruch? Rechtsanwalt für Versicherungsrecht Stefan Haschka. Bei Bedarf an Klärung für Versicherungsrecht, können Sie sich gerne direkt an mich wenden.