23. Dezember 2025  I  Kategorie: Häufige Irrtümer im Familienrecht und was tatsächlich gilt

Rund um Trennung, Scheidung und Kinder halten sich viele Halbwahrheiten und Mythen. Aussagen von Freunden, Erfahrungen aus dem Bekanntenkreis oder Informationen aus dem Internet führen oft zu falschen Erwartungen. Wer sich darauf verlässt, riskiert Fehlentscheidungen mit erheblichen rechtlichen und finanziellen Folgen. Umso wichtiger ist es, verbreitete Irrtümer im Familienrecht zu kennen und zu wissen, wie die Rechtslage tatsächlich aussieht.

Mythen, die sich hartnäckig halten

Viele Betroffene handeln in der Annahme, sie wüssten bereits, was ihnen zusteht oder was sie leisten müssen. Doch das Familienrecht ist stark einzelfallabhängig. Pauschale Aussagen greifen fast immer zu kurz. Nachfolgend einige der häufigsten Irrtümer, die in der Praxis immer wieder zu Problemen führen.

Irrtum 1: Die Mutter bekommt automatisch das Sorgerecht

Ein weit verbreiteter Glaube ist, dass das Sorgerecht nach einer Trennung grundsätzlich bei der Mutter liegt. Tatsächlich ist das gemeinsame Sorgerecht der gesetzliche Regelfall. Eine Abweichung davon erfolgt nur, wenn das Kindeswohl gefährdet ist. Gerichte treffen ihre Entscheidungen nicht nach Geschlecht, sondern nach der konkreten Situation des Kindes.

Irrtum 2: Wer auszieht, verliert Rechte

Viele Ehepartner befürchten, durch den Auszug aus der gemeinsamen Wohnung rechtliche Nachteile zu erleiden. Das ist falsch. Der Auszug hat weder Einfluss auf das Sorgerecht noch auf Eigentums- oder Unterhaltsansprüche. Im Gegenteil kann ein klarer räumlicher Schnitt helfen, Konflikte zu entschärfen und das Trennungsjahr sauber zu beginnen.

Irrtum 3: Unterhalt wird automatisch neu berechnet

Ein weiterer Irrtum betrifft den Unterhalt. Viele gehen davon aus, dass sich Unterhaltszahlungen automatisch an veränderte Einkommensverhältnisse anpassen. Tatsächlich bleibt ein bestehender Unterhaltstitel wirksam, bis er offiziell geändert wird. Eigenmächtige Anpassungen können zu erheblichen Rückständen und rechtlichen Konsequenzen führen.

Irrtum 4: Vermögen gehört immer dem, auf dessen Namen es läuft

Auch diese Annahme ist trügerisch. Im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft spielt der Name auf dem Konto oder im Grundbuch nur eine untergeordnete Rolle. Entscheidend ist, welcher Vermögenszuwachs während der Ehe entstanden ist. Ohne genaue Prüfung lassen sich Ansprüche weder sicher bejahen noch ausschließen.

Irrtum 5: Eine Scheidung ist immer ein langer Rosenkrieg

Viele Menschen verbinden Scheidung automatisch mit jahrelangen Streitigkeiten. In der Praxis zeigt sich jedoch, dass gut vorbereitete Verfahren und klare Kommunikation zu sachlichen Lösungen führen können. Einvernehmliche Regelungen sparen Zeit, Kosten und Nerven – vorausgesetzt, sie sind rechtlich sauber ausgestaltet.

Warum verlässliche Beratung so wichtig ist

Ein erfahrener Rechtsanwalt hilft dabei, Irrtümer frühzeitig zu erkennen und realistische Erwartungen zu entwickeln. Als Experte im Familienrecht kennt er die typischen Fehlannahmen und weiß, wie Gerichte tatsächlich entscheiden. Mandanten aus Augsburg profitieren von einer individuellen Beratung, die auf ihre persönliche Situation zugeschnitten ist. Ein Fachanwalt für Familienrecht sorgt für Klarheit statt Vermutungen.

Wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten in Ihrer Situation gelten, sollten Sie sich nicht auf Mythen verlassen. Stefan Haschka steht Ihnen als Fachanwalt für Familienrecht mit Erfahrung und Augenmaß zur Seite. Er berät Sie fundiert, klärt Missverständnisse auf und hilft Ihnen, rechtssichere Entscheidungen für Ihre Zukunft zu treffen.