21. Juni 2025  I  Kategorie: BGH zur Herabsetzung des Selbstbehalts bei neuem Partner

Mit einem aktuellen Beschluss hat der Bundesgerichtshof (BGH) klargestellt, dass der Selbstbehalt des Unterhaltspflichtigen unter bestimmten Voraussetzungen herabgesetzt werden kann, wenn dieser in einer neuen Partnerschaft lebt. Damit wird die Verpflichtung zur Unterstützung der Kinder oder des Ex-Partners noch einmal gestärkt, auch wenn sich die Lebensumstände nach einer Trennung ändern. Fachanwalt für Familienrecht Stefan Haschka aus Augsburg erläutert die Hintergründe dieses Beschlusses und dessen Folgen für Unterhaltspflichtige.

Selbstbehalt – was bedeutet das eigentlich?

Der sogenannte Selbstbehalt soll sicherstellen, dass dem Unterhaltspflichtigen genügend Mittel für seinen eigenen Lebensunterhalt bleiben. Dieser Betrag wird bei der Unterhaltsberechnung berücksichtigt und stellt eine Art finanzielle Untergrenze dar. Der BGH hat nun entschieden, dass der Selbstbehalt angepasst werden darf, wenn der Unterhaltspflichtige mit einem neuen Partner zusammenlebt und dadurch Kosten geteilt werden können.

Warum der Selbstbehalt sinken kann

Lebt der Unterhaltspflichtige mit einem neuen Partner zusammen, sinken in der Regel die Wohn- und Lebenshaltungskosten, weil diese auf zwei Schultern verteilt werden. Nach Ansicht des BGH darf dies nicht unbeachtet bleiben. Der Unterhaltspflichtige profitiert finanziell von der neuen Lebensgemeinschaft und muss sich diesen Vorteil bei der Unterhaltsberechnung anrechnen lassen. So soll verhindert werden, dass der eigene Vorteil aus der neuen Partnerschaft zulasten des Unterhaltsberechtigten geht.

Beratung durch einen Experten im Familienrecht

Gerade bei Fragen rund um den Selbstbehalt und neue Lebensgemeinschaften entstehen häufig Unsicherheiten und Konflikte. Hier kann die Unterstützung eines Experten im Familienrecht entscheidend sein. Rechtsanwalt Stefan Haschka, Fachanwalt für Familienrecht in Augsburg, hilft Ihnen, Ihre Rechte bei Unterhaltspflichten zu verstehen und zu verteidigen. Er prüft individuell, welche Auswirkungen eine neue Partnerschaft auf die Unterhaltsverpflichtungen hat und sorgt für eine rechtssichere Bewertung.

Fachanwalt für Familienrech Stefan Haschka in Augsburg berät Sie

Wenn Sie von einer Herabsetzung des Selbstbehalts betroffen sind oder selbst Unterhaltspflichten prüfen möchten, lassen Sie sich umfassend beraten. Fachanwalt für Familienrecht Stefan Haschka steht Ihnen in Augsburg mit Kompetenz und langjähriger Erfahrung zur Seite, um Ihre Interessen bestmöglich zu wahren.