06. Januar 2020 I Kategorie: VersicherungsrechtKürzung vom Krankentagegeld wegen geringeren Einkommen
Herabsetzung des Krankentagegeldes bei Einkommensänderung
Kürzung vom Krankentagegeld wegen geringeren Einkommen: Als Kanzlei in Augsburg übernehmen wir auch Fälle mit folgendem Sachverhalt: Ein Berufstätiger – sehr oft selbstständig – schließt im Rahmen seiner privaten Krankenversicherung auch eine Krankentagegeldversicherung ab, die ihm im Krankheitsfall ein bestimmtes Krankentagegeld zusichert. Dieses wird nach seinem Einkommen zum Zeitpunkt des Abschlusses berechnet. Sollte sich im Versicherungsfall das Einkommen verringert haben, kürzt die Versicherung das Krankentagegeld auf der Basis des jüngsten Einkommensbescheides. Das ist nicht rechtens, wie der BGH mit seinem Urteil Az. iV ZR 44/15 vom 06.07.2016 entschied.
Tenor des BGH-Urteils zur Krankenversicherung
Die Versicherungsgesellschaft hatte zwar eine Regelung zur möglichen Herabsetzung des Krankentagegeldes bei gleichzeitiger Verringerung des Versicherungsbeitrages im § 4 ihrer Musterbedingungen publiziert. Diese Darstellung sei jedoch wegen Intransparenz nicht wirksam, so die BGH-Richter. Vielmehr müsse der durchschnittliche Versicherungsnehmer sich auf den vorab vereinbarten Versicherungsschutz verlassen können. Auf diesen durchschnittlichen Versicherungsnehmer komme es aber bei der Formulierung von Allgemeinen Versicherungsbedingungen an. Insbesondere dürfe nicht die Leistung einer Krankenversicherung wegen eines geringeren Verdienstes gekürzt werden. Dem stimmt jeder Fachanwalt für Versicherungsrecht zu.
Würdigung des Urteils aus Sicht eines Rechtsanwalts
Jeder Rechtsanwalt kennt das Transparenzgebot für Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB), zu denen auch die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) gehören. In diesen ist stets klar und für jeden Vertragspartner verständlich festzulegen, wie der Versicherungsschutz beschaffen ist. Der Vertragspartner ist in der Regel ein juristischer Laie. Umso wichtiger ist die Einhaltung des Transparenzgebots. Er muss genau verstehen können, welche Umstände den einst vereinbarten Versicherungsschutz gefährden könnten. Im vorliegenden Fall wurde das Transparenzgebot verletzt, weil aus den Vertragsbedingungen nicht klar hervorging, welcher Bemessungszeitraum und -Zeitpunkt der Versicherungsleistung zugrunde liegen. Im Klartext: Das Einkommen des Versicherten war gesunken, gleichzeitig wurde er krank. Nun kürzte die Versicherung das Krankentagegeld und augenscheinlich auch für die Zukunft die Prämie (eine Entlastung für den Versicherungsnehmer). Allerdings hatte er vorab eine höhere Prämie gezahlt und sich darauf verlassen, dass er zum Zeitpunkt der Erkrankung das dafür vereinbarte Krankentagegeld erhalte. Wir können Ihnen versichern, dass ein Fachanwalt für Versicherungsrecht gegen so eine Handlungsweise des Versicherers erfolgreich vorgehen kann. Der BGH hatte im Übrigen bemängelt, dass aus den AVB die Bestimmung des Nettoeinkommens von selbstständigen Versicherungsnehmern nicht klar hervorging.
Sie benötigen einen Fachanwalt für Versicherungsrecht in Augsburg?
Wenn Sie als Versicherungsnehmer aus Augsburg und Umgebung mit so einem Problem konfrontiert werden, benötigen Sie einen Rechtsanwalt. Wir beraten Sie im Vorfeld und übernehmen gern Ihren Fall, wobei wir die Beratungsgebühren auf das Prozesshonorar anrechnen. Kontaktieren Sie uns gern!
Autor des Beitrages: Kürzung vom Krankentagegeld wegen geringeren Einkommen – Stefan Haschka