01. Juli 2025  I  Kategorie: Härtefallscheidung: Wann ist eine sofortige Scheidung möglich?

In Deutschland gilt grundsätzlich das sogenannte Trennungsjahr, bevor eine Ehe geschieden werden kann. Doch es gibt Ausnahmen: Wenn das Festhalten an der Ehe für einen Ehepartner unzumutbar ist, kann eine Härtefallscheidung beantragt werden. Diese besondere Form der Scheidung erfordert jedoch klare Voraussetzungen und eine fundierte rechtliche Argumentation.

Was bedeutet unzumutbar im rechtlichen Sinne?

Eine Härtefallscheidung kommt nur in Betracht, wenn schwerwiegende Gründe vorliegen. Dazu zählen etwa körperliche oder psychische Gewalt, massiver Alkoholmissbrauch, ständige Demütigungen oder andere gravierende Verfehlungen eines Ehepartners. Die Gerichte prüfen dabei sehr streng, ob tatsächlich eine Unzumutbarkeit im Sinne des Gesetzes vorliegt.

Stefan Haschka prüft Ihre Chancen auf eine Härtefallscheidung

Als Fachanwalt für Familienrecht und Experte im Familienrecht und Rechtsanwalt Stefan Haschka aus Augsburg berät Mandanten regelmäßig zu außergewöhnlichen Situationen wie der Härtefallscheidung. Dabei kommt es nicht nur auf die rechtliche Einordnung, sondern auch auf eine vorausschauende Strategie an. Herr Haschka prüft im Einzelfall, ob die Voraussetzungen erfüllt sind und welche Beweise vorgelegt werden müssen.

Beweislast und Anforderungen an den Antragsteller

Wer eine Härtefallscheidung anstrebt, muss dem Gericht klare Nachweise liefern. Zeugen, ärztliche Atteste, polizeiliche Anzeigen oder Dokumentationen können hilfreich sein. Die Beweislast liegt beim Antragsteller. Ohne ausreichende Nachweise wird das Gericht den Antrag in der Regel ablehnen und auf das Trennungsjahr verweisen.

Keine einfache Lösung – aber manchmal der richtige Weg

Eine Härtefallscheidung ist nicht der Regelfall, sondern bleibt besonderen Ausnahmefällen vorbehalten. Trotzdem kann sie in Situationen erheblicher Belastung ein wichtiges rechtliches Instrument sein. Wer in einer belastenden Ehe gefangen ist, sollte sich nicht scheuen, frühzeitig rechtlichen Rat einzuholen.

Professionelle Unterstützung durch Rechtsanwalt Stefan Haschka

Gerade bei emotional belastenden Verfahren wie einer Härtefallscheidung ist es entscheidend, einen erfahrenen und sensiblen Ansprechpartner an der Seite zu haben. Stefan Haschka, Fachanwalt für Familienrecht in Augsburg, begleitet seine Mandanten mit großem Engagement, Sachverstand und Diskretion. Als Experte im Familienrecht setzt er sich für Ihre Interessen ein und sorgt dafür, dass Sie Ihr Recht mit Nachdruck und Würde durchsetzen können.

Wenn Sie sich in einer schwierigen Ehe befinden und über eine Härtefallscheidung nachdenken, nehmen Sie Kontakt zu Rechtsanwalt Stefan Haschka auf. Eine fundierte Erstberatung hilft Ihnen dabei, die nächsten Schritte zu planen und Ihre Rechte zu sichern.