04. August 2025 I Kategorie: FamilienrechtGemeinsame Verbindlichkeiten bei einer Scheidung – was tun?

Eine Scheidung bedeutet nicht nur das Ende einer emotionalen Verbindung, sondern bringt auch viele finanzielle Fragen mit sich. Besonders heikel wird es, wenn gemeinsame oder auch individuelle Schulden im Raum stehen. Wer haftet nach der Trennung wofür? Und wie lassen sich finanzielle Risiken minimieren? Rechtsanwalt Stefan Haschka, Fachanwalt für Familienrecht aus Augsburg, erklärt, was Betroffene wissen sollten.
Verbindlichkeiten im gemeinsamen Alltag
Während der Ehe nehmen viele Paare gemeinsam Kredite auf – sei es für ein Haus, ein Auto oder größere Anschaffungen. Wichtig ist: Wer Vertragspartner ist, bleibt auch nach der Trennung haftbar. Haben beide den Kreditvertrag unterschrieben, müssen sie weiterhin gemeinsam für die Tilgung aufkommen – unabhängig davon, wer das Darlehen tatsächlich nutzt oder wer nach der Trennung in der Immobilie wohnt. Bei einem Einzeldarlehen haftet grundsätzlich nur derjenige, der den Vertrag unterzeichnet hat – es sei denn, der andere hat sich als Bürge oder Mitschuldner verpflichtet.
Was gilt beim Zugewinnausgleich?
Im Zugewinnausgleich werden Schulden berücksichtigt, die zum Zeitpunkt der Trennung oder Scheidung bestehen. Verbindlichkeiten verringern das Endvermögen eines Ehegatten und können damit zu einem geringeren Ausgleichsanspruch führen. Wichtig: Nicht alle Schulden wirken sich gleich aus. Konsumschulden oder private Darlehen an Verwandte werden oft anders bewertet als hypothekenbesicherte Kredite für das gemeinsame Eigenheim. Hier kommt es auf die Umstände im Einzelfall an.
Experte im Familienrecht warnt vor Schuldenfallen
Fachanwalt für Familienrecht Stefan Haschka kennt aus seiner täglichen Praxis in Augsburg viele Fälle, in denen unklare oder nicht dokumentierte Absprachen zu jahrelangen finanziellen Belastungen führten. Häufig kommt es vor, dass ein Ehepartner nach der Trennung plötzlich Forderungen aus einem Kredit begleichen muss, von dem er nichts wusste oder nicht profitiert hat. Eine umfassende Prüfung der finanziellen Verhältnisse ist deshalb unerlässlich – insbesondere vor Abschluss einer Scheidungsfolgenvereinbarung.
Vermeidung und rechtzeitige Klärung
Eine rechtzeitige Klärung der finanziellen Situation schützt vor bösen Überraschungen. Es empfiehlt sich, alle Kreditverträge offenzulegen, ggf. mit Banken über Teilentlassungen zu verhandeln und Vereinbarungen schriftlich zu fixieren. Auch notarielle Vereinbarungen über die Schuldenverteilung können sinnvoll sein. Die Gerichte prüfen diese dann auf Sittenwidrigkeit und Billigkeit – eine professionelle anwaltliche Begleitung ist daher unerlässlich.
Wenn Sie unsicher sind, wie Sie mit bestehenden Schulden bei einer Scheidung umgehen sollen, wenden Sie sich an Stefan Haschka, Fachanwalt für Familienrecht in Augsburg. Als Experte im Familienrecht berät er Sie kompetent, individuell und lösungsorientiert. Jetzt Kontakt aufnehmen und Klarheit in Ihre finanzielle Zukunft bringen.