04. Juli 2025 I Kategorie: FamilienrechtGebührenerhöhung bei Scheidungen ab 1. Juni 2025

Zum 1. Juni 2025 tritt eine Gebührenerhöhung im Familienrecht in Kraft, die insbesondere Scheidungsverfahren betrifft. Damit steigen sowohl die Gerichtskosten als auch die Anwaltsgebühren spürbar an. Wer sich mit dem Gedanken an eine Scheidung trägt, sollte daher genau abwägen, wann der richtige Zeitpunkt für den Scheidungsantrag ist. Die Änderungen betreffen alle Paare in Deutschland – auch in Augsburg.
Was genau ändert sich mit dem 1. Juni 2025?
Die neue Regelung sieht eine lineare Anpassung der Gebührenordnung vor, die auch Scheidungsverfahren betrifft. So erhöht sich unter anderem die Wertgebühr, die sich nach dem Verfahrenswert richtet. Der Verfahrenswert bemisst sich im Wesentlichen nach dem Nettoeinkommen beider Ehegatten und gegebenenfalls dem vorhandenen Vermögen. Je höher der Verfahrenswert, desto höher auch die Gerichts- und Anwaltskosten. Fachanwalt für Familienrecht Stefan Haschka weist darauf hin, dass diese Erhöhung in manchen Fällen zu erheblichen Mehrkosten führen kann – insbesondere bei komplexen Verfahren mit Unterhalts- oder Vermögensregelungen.
Rechtzeitig handeln kann Kosten sparen
Für Paare, die ohnehin über eine Scheidung nachdenken, kann sich ein frühzeitiger Antrag lohnen. Wird der Scheidungsantrag vor dem 1. Juni 2025 gestellt, gelten noch die alten Gebührensätze. Rechtsanwalt Stefan Haschka aus Augsburg empfiehlt daher, in Fällen, in denen eine einvernehmliche Trennung bereits vorbereitet wurde, zügig tätig zu werden, um die finanziellen Folgen der neuen Regelung zu vermeiden. Vor allem bei höheren Einkommen kann die Gebührenerhöhung deutlich spürbar sein.
Experte im Familienrecht steht an Ihrer Seite
Als Experte im Familienrecht kennt Stefan Haschka aus Augsburg die finanziellen und emotionalen Belastungen, die mit einer Scheidung einhergehen. Mit langjähriger Erfahrung und individueller Beratung sorgt er dafür, dass Sie in jeder Phase des Verfahrens die richtigen Entscheidungen treffen. Gerade in Anbetracht der Gebührenerhöhung ist es wichtig, frühzeitig eine fundierte rechtliche Einschätzung einzuholen.
Wenn Sie Fragen zur neuen Kostenregelung, zu den Voraussetzungen einer schnellen Scheidung oder zu anderen familienrechtlichen Themen haben, vereinbaren Sie gerne einen Beratungstermin mit Fachanwalt für Familienrecht Stefan Haschka. Eine frühzeitige juristische Begleitung kann nicht nur rechtliche Klarheit schaffen, sondern auch bares Geld sparen.