07. Dezember 2025 I Kategorie: FamilienrechtEuGH zur Besteuerung ausländischer Familienstiftungen
Internationale Vermögensstrukturen gewinnen zunehmend an Bedeutung, insbesondere bei Familien mit grenzüberschreitenden Bezügen. Eine beliebte Gestaltungsform ist die ausländische Familienstiftung. Sie dient häufig der langfristigen Vermögenssicherung und Nachfolgeplanung. Eine aktuelle Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) hat jedoch gezeigt, dass solche Konstruktionen steuerlich erhebliche Risiken bergen können. Für Familien mit internationalem Vermögen ist es daher wichtiger denn je, bestehende Strukturen zu überprüfen und rechtzeitig anzupassen.
Hintergrund der EuGH-Entscheidung
Der EuGH hatte sich mit der Frage zu befassen, ob die höhere Besteuerung von ausländischen Familienstiftungen im Vergleich zu inländischen Stiftungen mit dem europäischen Recht vereinbar ist. Konkret ging es um die Vereinbarkeit mit der Kapitalverkehrsfreiheit. Der Gerichtshof stellte klar, dass eine unterschiedliche steuerliche Behandlung nicht automatisch europarechtswidrig ist. Entscheidend sei vielmehr, ob objektive Unterschiede zwischen in- und ausländischen Stiftungen bestehen und ob die Regelungen verhältnismäßig ausgestaltet sind.
Was bedeutet das für Familienstiftungen?
Die Entscheidung macht deutlich, dass ausländische Familienstiftungen nicht per se steuerlich privilegiert sind. In bestimmten Konstellationen können sie sogar stärker belastet werden als vergleichbare inländische Modelle. Besonders relevant ist dies bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer. Familien, die ihre Vermögensplanung stark auf internationale Stiftungen ausgerichtet haben, müssen damit rechnen, dass deutsche Finanzbehörden genauer hinsehen und steuerliche Nachteile geltend machen.
Risiken für die internationale Vermögensplanung
Für die internationale Vermögensplanung bedeutet das Urteil vor allem eines: Planungssicherheit nimmt ab, wenn steuerliche Unterschiede nicht sauber berücksichtigt werden. Bestehende Strukturen können unerwartete Steuerfolgen auslösen, etwa bei der Übertragung von Vermögen auf die nächste Generation. Auch Scheidungen oder Erbfälle mit Auslandsbezug können zusätzlich kompliziert werden, wenn Vermögen in Stiftungen eingebracht wurde. Ohne fundierte Beratung drohen hier erhebliche finanzielle Nachteile.
Warum frühzeitige rechtliche Beratung entscheidend ist
Ein erfahrener Rechtsanwalt kann helfen, bestehende Stiftungsmodelle rechtlich und steuerlich zu analysieren. Als Experte im Familienrecht berücksichtigt er dabei nicht nur steuerliche Aspekte, sondern auch familienrechtliche Folgen, etwa im Falle von Trennung oder Erbauseinandersetzungen. Gerade für Mandanten aus Augsburg mit internationalem Bezug ist eine ganzheitliche Beratung wichtig, um Vermögen langfristig zu sichern und rechtssicher zu strukturieren. Ein Fachanwalt für Familienrecht erkennt frühzeitig, wo Anpassungsbedarf besteht.
Wenn Sie über internationales Vermögen verfügen oder eine Familienstiftung nutzen, sollten Sie die aktuellen Entwicklungen ernst nehmen. Stefan Haschka berät Sie als Fachanwalt für Familienrecht umfassend zu den Auswirkungen der EuGH-Rechtsprechung auf Ihre persönliche Situation. Mit seiner Erfahrung hilft er Ihnen, Risiken zu minimieren und Ihre Vermögensplanung zukunftssicher auszurichten.