29. August 2025 I Kategorie: FamilienrechtEmpfehlungen zur Getrennterziehung gestärkt

Wenn sich Eltern trennen, stellt sich schnell die Frage: Wie soll die Betreuung der gemeinsamen Kinder künftig aussehen? Neben dem klassischen Residenzmodell, bei dem das Kind hauptsächlich bei einem Elternteil lebt, gewinnt die Getrennterziehung zunehmend an Bedeutung. Aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung und neue Empfehlungen der Familiengerichte stärken diese Form der Betreuung, bei der die elterliche Verantwortung trotz Trennung gemeinsam wahrgenommen wird.
Was bedeutet Getrennterziehung?
Anders als beim Wechselmodell, bei dem die Kinder hälftig bei beiden Elternteilen leben, beschreibt die Getrennterziehung eine flexiblere Form des Zusammenwirkens. Die Kinder leben bei einem Elternteil, haben jedoch regelmäßigen und intensiv gestalteten Kontakt zum anderen Elternteil. Beide Eltern bleiben aktiv in die Erziehung eingebunden und stimmen sich bei wesentlichen Fragen ab. Für viele Familien bietet diese Konstellation ein realistisches Modell zwischen Nähe, Kontinuität und gemeinsamer Verantwortung.
Rechtsprechung betont Kindeswohl
Familiengerichte betonen zunehmend, dass bei der Wahl des Betreuungsmodells das Kindeswohl im Mittelpunkt stehen muss – nicht die Wünsche der Eltern. Studien zeigen, dass Kinder am meisten profitieren, wenn beide Elternteile trotz Trennung präsent und verlässlich bleiben. Die Getrennterziehung ermöglicht genau das, sofern die Kommunikation funktioniert und das Verhältnis der Eltern nicht von schweren Konflikten geprägt ist.
Rechtsanwalt Stefan Haschka berät zur praktischen Umsetzung
In der Praxis ist jedoch oft unklar, wie die Getrennterziehung rechtlich und organisatorisch umgesetzt werden kann. Stefan Haschka, Fachanwalt für Familienrecht in Augsburg, unterstützt Eltern bei der Erstellung individueller Umgangsregelungen und überprüft bestehende Vereinbarungen auf ihre rechtliche Tragfähigkeit. Ob es um Ferienregelungen, Kommunikation oder finanzielle Aspekte geht – eine sorgfältige Ausarbeitung sorgt für Klarheit und beugt Konflikten vor.
Experte im Familienrecht sieht langfristige Vorteile für Kinder
Aus Sicht von Rechtsanwalt Haschka ist die Getrennterziehung oft der beste Kompromiss: „Kinder erleben Sicherheit und Bindung zu beiden Elternteilen, ohne dem organisatorischen Druck des Wechselmodells ausgesetzt zu sein.“ Der Experte im Familienrecht betont dabei die Notwendigkeit individueller Lösungen: Jede Familie ist anders – und so sollten auch Umgangsregelungen maßgeschneidert und auf das jeweilige Kind abgestimmt sein.
Wenn Sie sich nach einer Trennung für die Getrennterziehung interessieren oder bestehende Vereinbarungen rechtlich überprüfen lassen möchten, berät Sie Fachanwalt für Familienrecht Stefan Haschka gerne in einem persönlichen Gespräch. In seiner Kanzlei in Augsburg steht er Ihnen mit Erfahrung, Einfühlungsvermögen und juristischem Fachwissen zur Seite.