24. August 2025  I  Kategorie: Elternrecht stärken: Reform zur Vaterschaftsanfechtung

Die rechtliche Vaterschaft hat weitreichende Auswirkungen – emotional, sozial und finanziell. Doch nicht immer entspricht die rechtlich anerkannte Vaterschaft der biologischen Realität. In der Vergangenheit hatten leibliche Väter oft kaum Chancen, eine bestehende Vaterschaft anfechten zu lassen, wenn ein anderer Mann bereits rechtlich als Vater galt. Eine aktuelle Reform soll das Elternrecht stärken und insbesondere leiblichen Vätern künftig mehr Rechte einräumen. Stefan Haschka, Fachanwalt für Familienrecht in Augsburg, erläutert die Bedeutung der geplanten Änderungen.

Warum eine Reform notwendig ist

Bisher war die Anfechtung einer rechtlichen Vaterschaft durch den leiblichen Vater nur unter engen Voraussetzungen möglich. Die Gerichte mussten abwägen zwischen dem Interesse des Kindes an stabilen Familienverhältnissen und dem Recht des leiblichen Vaters, als Vater anerkannt zu werden. Häufig führte das dazu, dass biologische Väter vom rechtlichen und sozialen Leben ihrer Kinder ausgeschlossen wurden. Mit der nun geplanten Reform soll der Zugang zur Vaterschaftsanfechtung erleichtert und der verfassungsrechtlich garantierte Schutz familiärer Bindungen besser berücksichtigt werden.

Experte im Familienrecht sieht Chancen für mehr Gerechtigkeit

Für Rechtsanwalt Stefan Haschka ist die Reform ein wichtiger Schritt in Richtung rechtlicher Fairness. In seiner täglichen Praxis als Fachanwalt für Familienrecht erlebt er häufig Fälle, in denen Männer zwar die leiblichen Väter sind, rechtlich aber keinerlei Position einnehmen können. Das neue Gesetz soll nun ermöglichen, dass biologische Väter unter bestimmten Voraussetzungen die rechtliche Vaterschaft eines anderen Mannes anfechten können – etwa wenn keine tragfähige soziale Bindung zwischen dem Kind und dem rechtlichen Vater besteht.

Was sich konkret ändern soll

Der Gesetzgeber plant, das bestehende Abstammungsrecht im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) anzupassen. Künftig soll die Anfechtung durch leibliche Väter erleichtert werden, wenn sie ein ernsthaftes Interesse an einer aktiven Elternrolle haben und das Kindeswohl nicht gefährdet wird. Die Reform trägt auch der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts Rechnung, das das bisherige Anfechtungsrecht in Teilen für verfassungswidrig erklärt hatte. Die Umsetzung in der Praxis wird zeigen, wie gut der Spagat zwischen Kindeswohl und Elternrecht gelingt.

Die Vaterschaftsanfechtung ist ein sensibles rechtliches Thema mit tiefgreifenden Folgen für alle Beteiligten. Stefan Haschka, Experte im Familienrecht in Augsburg, steht Ihnen bei Fragen rund um das Thema Elternrechte, Abstammung und Vaterschaft zur Seite. Als Fachanwalt für Familienrecht berät er Sie kompetent, diskret und mit dem nötigen Einfühlungsvermögen. Nehmen Sie jetzt Kontakt auf, um Ihre rechtlichen Möglichkeiten zu besprechen.