02. Januar 2026  I  Kategorie: Düsseldorfer Tabelle 2026 – was sich ändert

Zum Jahresbeginn 2026 ist eine neue Düsseldorfer Tabelle in Kraft getreten. Sie bildet wie jedes Jahr die Grundlage für die Berechnung des Kindesunterhalts und beeinflusst damit Millionen Familien. Anpassungen ergeben sich regelmäßig aus der allgemeinen Einkommens- und Kostenentwicklung sowie aus gesetzlichen Vorgaben. Für Unterhaltspflichtige und Unterhaltsberechtigte ist es daher wichtig zu wissen, welche Veränderungen gelten und wie sich diese auf bestehende Vereinbarungen auswirken. Wer die Neuerungen ignoriert, riskiert falsche Zahlungen und spätere Korrekturen.

Wofür die Düsseldorfer Tabelle steht

Die Tabelle dient bundesweit als Orientierungsrahmen für Familiengerichte und Anwälte. Sie legt fest, welcher monatliche Unterhaltsbetrag abhängig vom Einkommen des Verpflichteten und vom Alter des Kindes zu zahlen ist. Ergänzt wird sie durch Regelungen zum Selbstbehalt und zur Anrechnung des Kindergeldes. Auch wenn die Tabelle rechtlich nicht bindend ist, wird sie in der Praxis nahezu durchgängig angewendet und sorgt für einheitliche Maßstäbe.

Welche Anpassungen 2026 relevant sind

Für 2026 wurden die Bedarfssätze und Einkommensgruppen erneut angepasst. Hintergrund sind gestiegene Lebenshaltungskosten und veränderte wirtschaftliche Rahmenbedingungen. In der Folge können sich sowohl höhere als auch niedrigere Zahlbeträge ergeben, je nach Einkommenssituation. Auch der notwendige Selbstbehalt wurde überprüft, um sicherzustellen, dass Unterhaltspflichtige ihren eigenen Lebensunterhalt bestreiten können. Diese Werte sind entscheidend, wenn es um die Leistungsfähigkeit geht.

Auswirkungen auf bestehende Unterhaltstitel

Ein häufiger Irrtum ist, dass sich Unterhaltsbeträge automatisch mit der neuen Tabelle ändern. Tatsächlich bleibt ein bestehender Unterhaltstitel wirksam, bis er formell angepasst wird. Wer also weiterhin den alten Betrag zahlt oder eigenmächtig kürzt, kann schnell in Rückstand geraten. Umgekehrt kann ein Anspruch auf Erhöhung bestehen, wenn die neuen Sätze höher liegen. Eine rechtssichere Anpassung erfordert daher ein geregeltes Verfahren.

Besonderheiten bei mehreren Kindern und Wechselmodellen

Bei mehreren unterhaltsberechtigten Kindern oder bei Betreuung im Wechselmodell wird die Berechnung komplexer. Das verfügbare Einkommen muss aufgeteilt und korrekt zugeordnet werden. Fehler führen hier besonders schnell zu falschen Ergebnissen. Gerade in solchen Konstellationen ist eine individuelle Prüfung unerlässlich, um alle Ansprüche korrekt zu berücksichtigen.

Warum fachkundige Beratung unverzichtbar ist

Ein erfahrener Rechtsanwalt kennt die aktuelle Düsseldorfer Tabelle und weiß, wie sie in der Praxis anzuwenden ist. Als Experte im Familienrecht berücksichtigt er Einkommensarten, Sonderbedarfe und regionale Besonderheiten. Mandanten aus Augsburg profitieren davon, dass die lokale gerichtliche Praxis in die Beratung einfließt. Ein Fachanwalt für Familienrecht kann zudem beurteilen, ob eine Abänderung wirtschaftlich sinnvoll ist.

Wenn Sie wissen möchten, ob Ihr Unterhalt an die neue Düsseldorfer Tabelle 2026 angepasst werden sollte, lassen Sie sich frühzeitig beraten. Stefan Haschka steht Ihnen als Fachanwalt für Familienrecht mit Erfahrung und Weitblick zur Seite und prüft Ihre individuelle Situation sorgfältig. So vermeiden Sie Fehler und sorgen für faire, rechtssichere Regelungen.