09. Juli 2025 I Kategorie: FamilienrechtDigital geschlossene Ehen: Düsseldorfer Gericht erklärt Videohochzeit für unwirksam

In Zeiten der Digitalisierung ist kaum ein Lebensbereich vom technischen Fortschritt ausgenommen – auch nicht die Ehe. Doch ein aktuelles Urteil des Amtsgerichts Düsseldorf hat deutlich gemacht: Digital geschlossene Ehen, etwa per Videokonferenz, sind in Deutschland nicht rechtsgültig. Die Entscheidung zeigt einmal mehr, wie wichtig die formellen Voraussetzungen für eine wirksame Eheschließung sind und welche rechtlichen Folgen drohen können, wenn diese missachtet werden.
Urteil zu Videohochzeiten sorgt für Aufsehen
Das Düsseldorfer Gericht hatte über einen Fall zu entscheiden, in dem ein Paar eine sogenannte „Videohochzeit“ abgehalten hatte. Die Eheschließung wurde vollständig digital abgewickelt – mit einem Standesbeamten in einem Drittstaat über eine Internetverbindung. Das Gericht kam zu dem Ergebnis, dass diese Eheschließung in Deutschland nicht anerkannt werden kann, da das deutsche Familienrecht eine persönliche Anwesenheit der Ehepartner vorsieht. Die formale Anforderung ist kein bloßer Formalismus, sondern soll unter anderem sicherstellen, dass beide Partner den Ehewillen klar und nachvollziehbar äußern.
Rechtsanwalt Stefan Haschka erklärt die Folgen
Fachanwalt für Familienrecht Stefan Haschka aus Augsburg weist darauf hin, dass eine nicht anerkannte Ehe zahlreiche rechtliche Nachteile mit sich bringt. So entfällt etwa das gesetzliche Erbrecht, es bestehen keine Ansprüche auf Unterhalt oder Versorgungsausgleich, und auch steuerrechtliche Vorteile wie das Ehegattensplitting kommen nicht zur Anwendung. Für Betroffene kann das gravierende finanzielle und persönliche Konsequenzen haben – gerade im Falle einer Trennung oder bei Fragen des Erbrechts.
Experte im Familienrecht warnt vor rechtlicher Unsicherheit
Experte im Familienrecht Stefan Haschka rät deshalb dringend dazu, sich vor der geplanten Eheschließung rechtlich beraten zu lassen – insbesondere, wenn es sich um internationale oder digitale Modelle handelt. Auch Paare, die bereits in einer solchen Form „verheiratet“ sind, sollten ihren rechtlichen Status überprüfen lassen. In manchen Fällen ist es möglich, die Ehe durch eine Nachbeurkundung oder Wiederholung unter deutschen Voraussetzungen wirksam zu machen.
Ob Ehevertrag, Trennung oder Zweifel an der Wirksamkeit einer Eheschließung – mit Rechtsanwalt Stefan Haschka steht Ihnen in Augsburg ein kompetenter Ansprechpartner zur Seite. Als Fachanwalt für Familienrecht berät er Sie umfassend zu allen Fragen rund um Eheschließung und Scheidung. Lassen Sie sich jetzt individuell und rechtssicher beraten!