01. September 2025  I  Kategorie: BGH zur Anordnung geteilter Mitbetreuung – neue Perspektiven für getrennte Eltern

Mit einer wegweisenden Entscheidung vom 25. Juni 2025 (Az. XII ZB 157/24) hat der Bundesgerichtshof (BGH) neue Maßstäbe für das Sorgerecht getrenntlebender Eltern gesetzt. Erstmals wurde klargestellt, dass ein Gericht in bestimmten Fällen die Mitbetreuung des Kindes durch beide Elternteile auch gegen den Willen eines Elternteils anordnen kann – etwa dann, wenn das Kindeswohl dies eindeutig erfordert. Diese Entscheidung könnte erhebliche Auswirkungen auf zukünftige Umgangsregelungen und Sorgerechtskonflikte haben – auch in der familienrechtlichen Praxis in Augsburg.

Neue Bewertung des Kindeswohls bei Umgang und Betreuung

Die Mitbetreuung ist eine Form des elterlichen Zusammenwirkens, bei der beide Elternteile aktiv und gleichwertig am Alltag des Kindes beteiligt sind – etwa durch ein Wechselmodell oder intensive Betreuungsphasen beiderseits. Sie ist vom klassischen Residenzmodell abzugrenzen, bei dem das Kind seinen Lebensmittelpunkt bei einem Elternteil hat und den anderen nur im Rahmen geregelter Besuchszeiten sieht.

Stärkung des Kindeswohls durch flexible Betreuung

Der BGH stellt das Kindswohl ausdrücklich in den Mittelpunkt seiner Argumentation. Selbst wenn ein Elternteil sich gegen ein Betreuungsmodell ausspricht, kann das Familiengericht nach sorgfältiger Prüfung entscheiden, dass eine geteilte Mitbetreuung im konkreten Fall am besten geeignet ist, das emotionale, soziale und entwicklungspsychologische Wohl des Kindes zu fördern. Damit wird der bisher oft als starres Gegenmodell zum Residenzmodell angesehene Ansatz juristisch aufgewertet.

Rechtsanwalt Haschka: „Neue Entscheidung bringt Klarheit“

Fachanwalt für Familienrecht Stefan Haschka aus Augsburg begrüßt die neue Entscheidung des BGH: „In meiner Praxis sehe ich regelmäßig, wie stark die individuelle Familiensituation von Standardmodellen abweichen kann. Dass Gerichte nun mehr Spielraum erhalten, auch gegen den ausdrücklichen Willen eines Elternteils eine paritätische Betreuung anzuordnen, ist ein großer Schritt hin zu einer wirklich kindzentrierten Rechtsprechung.“

Was Eltern jetzt beachten sollten

Wer sich in einem familiengerichtlichen Verfahren mit Fragen des Umgangsrechts, des Sorgerechts oder der Betreuungsmodelle konfrontiert sieht, sollte sich frühzeitig professionell beraten lassen. Der BGH betont in seiner Entscheidung, dass die Gerichte bei Anordnungen zur Mitbetreuung besonders sorgfältig prüfen müssen, ob das Modell im konkreten Fall auch tatsächlich praktikabel und konfliktarm umsetzbar ist.

Experte im Familienrecht steht Ihnen zur Seite

Gerade bei der Frage, welches Betreuungsmodell dem Wohl des Kindes dient, ist eine sachkundige rechtliche Einschätzung essenziell. Rechtsanwalt Stefan Haschka, Experte im Familienrecht und Fachanwalt mit langjähriger Erfahrung in familiengerichtlichen Verfahren in Augsburg, berät Sie umfassend zu Ihren Rechten und möglichen Lösungen im Umgangs- und Sorgerecht.

Individuelle Beratung für Eltern in Trennung

Wenn Sie sich in einer Trennungssituation befinden und unsicher sind, welches Betreuungsmodell für Ihre Kinder geeignet ist, sollten Sie sich von Fachanwalt für Familienrecht Stefan Haschka persönlich beraten lassen. Er hilft Ihnen dabei, Ihre Rechte zu wahren und faire, praktikable Lösungen im Sinne Ihres Kindes zu finden – sowohl außergerichtlich als auch vor dem Familiengericht.