06. Juni 2025  I  Kategorie: Betreuungsunterhalt 2025: Höhe und Selbstbehalt

Mit der Anpassung des Unterhaltsrechts im Jahr 2025 ergeben sich auch wichtige Änderungen beim Betreuungsunterhalt. Dieser Unterhalt soll vor allem den Elternteil absichern, der nach einer Trennung oder Scheidung die gemeinsame Betreuung kleiner Kinder übernimmt. Dabei stehen nicht nur die Höhe der Zahlungen im Fokus, sondern auch die Frage, wie viel dem Unterhaltspflichtigen selbst verbleiben muss – der sogenannte Selbstbehalt.

Was versteht man unter Betreuungsunterhalt?

Der Betreuungsunterhalt soll den Lebensunterhalt des Elternteils sicherstellen, der wegen der Betreuung eines minderjährigen Kindes nicht oder nur eingeschränkt erwerbstätig sein kann. Er wird in der Regel für die ersten drei Lebensjahre des Kindes gewährt, kann jedoch auch darüber hinaus bestehen, wenn besondere Umstände vorliegen. Entscheidend ist, dass der betreuende Elternteil durch die Kindesbetreuung nicht in eine unzumutbare wirtschaftliche Lage gerät.

Neue Regeln zur Höhe und zum Selbstbehalt ab 2025

Die Reform 2025 bringt eine klarere Berechnung für den Betreuungsunterhalt mit sich. Dabei wird verstärkt berücksichtigt, dass beide Elternteile Verantwortung für ihre wirtschaftliche Existenz übernehmen sollen. Der Unterhalt richtet sich nach dem Einkommen des Pflichtigen und dem Bedarf des betreuenden Elternteils. Der Selbstbehalt – also der Betrag, der dem Unterhaltspflichtigen zum eigenen Leben verbleiben muss – wurde angepasst und soll sicherstellen, dass dieser nicht selbst in finanzielle Not gerät. Für viele bedeutet dies eine gerechtere und transparenter nachvollziehbare Unterhaltsberechnung.

Konfliktpotenzial und Bedeutung guter Beratung

Gerade nach Trennungen sind Fragen zum Betreuungsunterhalt häufig konfliktgeladen. Wie hoch ist der Anspruch? Muss eine Erwerbstätigkeit aufgenommen werden? Wie lange besteht ein Anspruch? Hier kann der Rat eines Experten im Familienrecht entscheidend sein. Fachanwalt für Familienrecht Stefan Haschka, Rechtsanwalt in Augsburg, kennt die neue Gesetzeslage im Detail und unterstützt seine Mandanten dabei, ihre Rechte zu verstehen und durchzusetzen.

Rechtsanwalt Haschka aus Augsburg berät Sie

Wenn Sie selbst betroffen sind und Fragen zur Höhe des Betreuungsunterhalts oder zum neuen Selbstbehalt haben, sollten Sie sich frühzeitig juristisch beraten lassen. Fachanwalt für Familienrecht Stefan Haschka steht Ihnen mit seiner langjährigen Erfahrung und seiner Spezialisierung zur Seite, damit Sie faire und rechtssichere Lösungen finden. Vereinbaren Sie gerne einen Termin in der Kanzlei in Augsburg.