04. Dezember 2019 I Kategorie: VersicherungsrechtBerufsunfähigkeitsversicherung trotz Vorerkrankung abgeschlossen
Berufsunfähigkeitsversicherung: Vorerkrankungen verschweigen
Berufsunfähigkeitsversicherung trotz Vorerkrankung abgeschlossen: Das Verschweigen von Vorerkrankungen bei dem Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung kann böse Folgen haben.
Der Sachverhalt
Eine Kundin aus Osnabrück schloss im Jahr 2016 eine Berufsunfähigkeitsversicherung Bei einer Versicherungsgesellschaft ab. Im Jahr 2017 wurde sie berufsunfähig und beantragte die vertragsgemäße Leistung der Versicherung. Die Versicherung jedoch erklärte der Kundin gegenüber die Anfechtung des Vertrages, da sie bei Vertragsabschluss die Versicherung arglistig getäuscht hat und Vorerkrankungen verschwiegen hat.
Reitunfall mit Folgen
Die Kundin gab bei Vertragsabschluss wahrheitsgemäß an, nach einem Reitunfall mit 18 Jahren ein verkürztes Bein zu haben und daher auf Schuherhöhungen angewiesen zu sein. Sie erwähnte allerdings nicht, dass sie bereits im Jahr 2012 wegen Schmerzen in dem betroffenen Bein einen Orthopäden aufgesucht hatte sowie im Jahr 2013 wegen eines Hexenschusses, der womöglich durch das verkürzte Bein entstanden ist, zwei Tage krankgeschrieben war. Ebenso verschwieg sie, dass sie Anfang 2016 Krankengymnastik zur Minderung ihrer Beschwerden verschrieben bekommen hat.
Anfechtung rechtmäßig
Das Oberlandesgericht Oldenburg, welches in dieser Sache eingeschaltet wurde, stellte fest, dass die Kundin durch das Verschweigen ihrer Beschwerden den Anschein gemacht hätte, sie sei beschwerdefrei. Dieser Eindruck sei unzutreffend und falsch gewesen.
Weitere Ausführungen – Ihr Fachanwalt für Versicherungsrecht erklärt:
Weiterhin führte das Oberlandesgericht aus, dass der Kundin keine Ansprüche aus der Berufsunfähigkeitsversicherung zustünden würden. Die Anfechtung durch die Versicherung sei zu Recht erfolgt und rechtmäßig. Die Kundin konnte auch nicht glaubhaft machen, dass sie zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses die Arztbesuche vergessen hätte und diese einfach aus Versehen nicht angegeben hätte. Immerhin hatte sie zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses Anfang 2016 auch grade eine zweimonatige Krankengymnastik verschrieben bekommen. Die Kundin kann sich daher nicht darauf berufen, der Versicherung aus Versehen ihre Erkrankung vorenthalten zu haben. Aus diesen Gründen war die Anfechtung der Versicherung rechtmäßig.
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Autor des Beitrages: Berufsunfähigkeitsversicherung trotz Vorerkrankung abgeschlossen – Stefan Haschka