05. Februar 2020  I  Kategorie: Anfechtung Berufsunfähigkeitsversicherung

Anfechtung Berufsunfähigkeitsversicherung: Folgende Aussagen beziehen sich auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgericht: Der Versicherer kann, wenn der zu Versichernde diesen arglistig täuscht, insgesamt vom Vertrag lösen, auch wenn das Verschwiegene für den Eintritt der Versicherung nicht geltend gemacht worden ist. Arglistige Täuschung liegt dann vor, wenn die zu versichernde Person die ihr bekannten Vorerkrankungen und Behandlungen verschwiegen hat. Vor Antritt jeder Berufsunfähigkeitsversicherung muss der zu Versichernde Fragen zum aktuellen und vergangenen Gesundheitszustand genau ausfüllen, sodass die Versicherung darüber Bescheid weiß und die Person individuell einschätzen kann.

Eine Pflichtverletzung tritt dann ein, wenn die zu versichernde Person vergangene Krankenhausaufenthalte, Vorerkrankungen oder Arztbesuche im Antrag auf Abschluss nicht angibt. Das kann dazu führen, dass der Versicherer im schlimmsten Fall die Auflösung des bestehenden Versicherungsschutz vollziehen. Im Umkehrschluss bedeutet diese Tatsache: Fragen bei Antragsstellung korrekt und komplett ausfüllen.

Welche Regelungen finden sich im Versicherungsrecht?

Stellt die Versicherung einen Betrug oder eine Täuschung fest, macht sie von ihrem sogenannten Anfechtungsrecht Gebrauch, hervorgerufen durch die vorvertragliche Anzeigenpflichtverletzung. Häufig kommt dies zu Stande, wenn die Berufsunfähigkeit bei der Person tatsächlich eingetreten ist. Der Versicherer beginnt erst mit der genauen Prüfung, wenn die Versicherung schon im Gange ist. Dann kann auch erst die vorvertragliche Anzeigenpflicht des Versicherungsnehmers entdeckt werden.
Selten, aber dennoch ab und an ersichtlich, stellen die Versicherer die Behauptung einer arglistigen Täuschung auf, ohne dass in Realität eine Täuschung stattfand. Dies geschieht aus dem Grund, dass die Versicherer sich damit der Leistungspflicht entziehen möchten. Um diesen Konflikt zu lösen, entscheidet das Gericht, ob tatsächlich vorsätzliche Arglist bestehe. Das bedeutet, nicht automatisch wird eine arglistige Täuschung für rechtens erklärt, nur weil diese vom Versicherer gemeldet wurde. Unseriöse Makler sind bei vorsätzlicher Täuschung nicht immer unschuldig. Dadurch kommt es zu den fehlerhaften Angaben des Versicherungsnehmers zu Anfang des Versicherungsantrags. Dabei steht den Maklern zumeist ihre Provision im Vordergrund, den Kunden damit aber schlecht oder unzureichend beraten. In manchen Fällen sind es auch die Ärzte, die den Versicherungen Diagnosen weitergeben, die entweder zu keiner Zeit so gestellt wurden oder aber nie den Patienten darüber aufgeklärt haben.

Ihr Fachanwalt für Versicherungsrecht aus Augsburg hilft

Unser Fachanwalt für Versicherungsrecht in Augsburg erkennt unschwer, welche Konstellationen, in denen Versicherungen nicht das leisten wollen, was sie angeben, für eine Vielschichtigkeit aufweisen. In jedem Fall sollten Sie, wenn Ihnen Fragen zu ihrer Versicherung oder bei Antragsstellung aufkommen, einen professionellen und fachkundigen Rechtsanwalt aufsuchen. Eine Erstberatung zur Berufsunfähigkeitsversicherung oder bei möglicher Anschuldigung der Pflichtverletzung ist immer sinnvoll und wird gerne vom Rechtsanwalt oder Fachanwalt für Versicherungsrecht bei uns in Augsburg angeboten.

Autor des Beitrages: Anfechtung Berufsunfähigkeitsversicherung – Anwalt für Versicherungsrecht Stefan Haschka in Augsburg.

Weitere Fragen und Antworten finden Sie in unseren FAQ zum Versicherugnsrecht.