06. Mai 2025 I Kategorie: FamilienrechtAlleiniges Sorgerecht beantragen – wann spricht das Gericht einem Elternteil die elterliche Sorge allein zu?

Das gemeinsame Sorgerecht ist in Deutschland der Regelfall. Doch nicht immer ist eine einvernehmliche Ausübung der elterlichen Sorge möglich. In hochstrittigen Fällen oder wenn das Kindeswohl gefährdet ist, kann einem Elternteil das alleinige Sorgerecht zugesprochen werden. Fachanwalt für Familienrecht Stefan Haschka aus Augsburg erläutert, in welchen Fällen das Familiengericht eingreift – und wie das Verfahren abläuft.
Wann ist das alleinige Sorgerecht überhaupt möglich?
Nach der Trennung oder Scheidung behalten grundsätzlich beide Eltern das gemeinsame Sorgerecht. Nur in Ausnahmefällen kann ein Elternteil die Übertragung des alleinigen Sorgerechts beantragen. Das Familiengericht prüft dabei stets, ob das gemeinsame Sorgerecht dem Wohl des Kindes noch dient. Fehlt jegliche Kommunikationsbasis oder besteht eine konkrete Kindeswohlgefährdung, kann das alleinige Sorgerecht die bessere Lösung sein. In seiner Kanzlei in Augsburg berät Stefan Haschka Eltern, ob in ihrem Fall die Voraussetzungen für einen solchen Antrag vorliegen. Dabei steht stets das Kindeswohl im Mittelpunkt – nicht das persönliche Konfliktpotenzial der Eltern.
Was sind typische Gründe für die Übertragung des Sorgerechts auf einen Elternteil?
Ein Antrag auf alleiniges Sorgerecht kann Aussicht auf Erfolg haben, wenn:
- der andere Elternteil dauerhaft nicht erreichbar oder unbekannt ist,
- erhebliche Erziehungsdefizite oder eine Gefährdung des Kindeswohls bestehen,
- sich die Eltern über wesentliche Angelegenheiten des Kindes (z. B. Schulwahl, medizinische Eingriffe) nicht verständigen können und dies zu ernsten Nachteilen für das Kind führt.
Stefan Haschka prüft bei jedem Mandat im Raum Augsburg genau, ob einer dieser Gründe vorliegt und welche Beweismittel im Verfahren vorgelegt werden müssen. Denn die Gerichte entscheiden auf Basis von Fakten – nicht auf Grundlage emotionaler Spannungen allein.
Wie läuft das gerichtliche Verfahren ab?
Das Verfahren zur Übertragung des alleinigen Sorgerechts ist ein sogenanntes „Kindschaftsverfahren“. Es wird vor dem Familiengericht geführt, das in der Regel auch das Jugendamt beteiligt. Gegebenenfalls wird ein Verfahrensbeistand für das Kind bestellt. Der antragstellende Elternteil muss darlegen, warum das gemeinsame Sorgerecht nicht mehr zumutbar oder mit dem Kindeswohl vereinbar ist.
Fachanwalt Haschka begleitet seine Mandanten durch das gesamte Verfahren – von der Antragstellung über die Anhörung bis zur gerichtlichen Entscheidung. Auch in Fällen, in denen das alleinige Sorgerecht nur für einzelne Teilbereiche (z. B. Aufenthaltsbestimmungsrecht oder Gesundheitsfürsorge) beantragt wird, ist seine langjährige familienrechtliche Erfahrung von großem Wert.
Fazit: Kein Automatismus – aber klare Kriterien
Das alleinige Sorgerecht wird nicht leichtfertig ausgesprochen. Doch wenn das Wohl des Kindes ernsthaft gefährdet ist oder die gemeinsame Ausübung der elterlichen Sorge faktisch nicht mehr möglich ist, kann das Familiengericht im Sinne des Kindes entscheiden. Stefan Haschka, Fachanwalt für Familienrecht in Augsburg, berät Sie kompetent, ehrlich und lösungsorientiert – auch in schwierigen familiären Konstellationen.