04. September 2025 I Kategorie: FamilienrechtAbwehrinteresse gegen Titulierung des Trennungszeitpunkts: Entscheidung des BGH 2025

Mit Beschluss vom 26. Juni 2025 (Az. XII ZB 185/24) hat der Bundesgerichtshof (BGH) ein bedeutsames familienrechtliches Thema geklärt: Kann ein Ehegatte sich erfolgreich dagegen wehren, wenn der andere im Wege einer gerichtlichen Entscheidung den Trennungszeitpunkt festlegen lassen will? Der BGH stellt in seinem aktuellen Beschluss klar, dass ein berechtigtes Abwehrinteresse gegen die Titulierung des Trennungsdatums bestehen kann – mit weitreichenden Folgen für Unterhalt, Zugewinnausgleich und andere Scheidungsfolgen.
Warum der Trennungszeitpunkt so entscheidend ist
Im deutschen Familienrecht hängt viel vom Zeitpunkt der Trennung ab. Der Beginn des Trennungsjahres beeinflusst unter anderem, wann ein Scheidungsantrag gestellt werden kann, wann Trennungsunterhalt entsteht und welche Vermögenswerte beim Zugewinnausgleich zu berücksichtigen sind. Daher ist es nicht ungewöhnlich, dass Eheleute den Trennungszeitpunkt unterschiedlich einschätzen – vor allem dann, wenn wirtschaftliche Interessen im Raum stehen.
BGH: Kein Recht auf Titulierung „um jeden Preis“
In der nun entschiedenen Konstellation hatte ein Ehepartner versucht, durch gerichtliche Feststellung den Trennungszeitpunkt titulieren zu lassen, obwohl die Scheidung noch nicht eingereicht war. Der andere Ehepartner wehrte sich dagegen – mit Erfolg. Der BGH entschied, dass eine solche Titulierung nicht gegen das schutzwürdige Abwehrinteresse des anderen erzwungen werden darf, wenn kein berechtigtes Interesse an einer sofortigen gerichtlichen Festlegung besteht.
Stefan Haschka: Wichtige Entscheidung mit Signalwirkung
Fachanwalt für Familienrecht Stefan Haschka aus Augsburg betont die Praxisrelevanz des Beschlusses: „In meiner Kanzlei begegnen mir regelmäßig Mandanten, bei denen das Trennungsdatum umstritten ist. Der BGH setzt nun ein klares Signal: Die Titulierung des Trennungszeitpunkts ist kein Selbstzweck und darf nicht gegen den Willen des anderen erzwungen werden, nur um strategische Vorteile im Unterhaltsverfahren zu erlangen.“
Auswirkungen auf Unterhalt und Zugewinnausgleich
Die Entscheidung betrifft viele familienrechtliche Konstellationen. Wer etwa den Trennungszeitpunkt vorverlegen möchte, um schneller Unterhalt zu fordern oder eine frühere Vermögensgrenze für den Zugewinn zu setzen, muss künftig triftige Gründe vorlegen. Die Gerichte sind angehalten, auch das Interesse des anderen Ehepartners zu berücksichtigen, der sich gegen eine solche Festlegung zur Wehr setzt.
Experte im Familienrecht: Einschätzung vom Fachanwalt
Rechtsanwalt Stefan Haschka, Experte im Familienrecht, rät betroffenen Ehepartnern, frühzeitig rechtliche Beratung in Anspruch zu nehmen, um Risiken und Strategien rund um die Trennung sachlich zu bewerten. Besonders dann, wenn Vermögen oder Unterhalt im Raum stehen, kann der Zeitpunkt entscheidend sein – aber nicht einseitig erzwungen werden.
Jetzt beraten lassen – mit Fokus auf faire Lösungen
Wenn Sie sich über Ihre Rechte und Pflichten im Trennungsprozess informieren möchten, stehen wir Ihnen zur Seite. Fachanwalt für Familienrecht Stefan Haschka prüft in seiner Kanzlei in Augsburg jeden Einzelfall sorgfältig und hilft Ihnen dabei, Ihre Position zu stärken – außergerichtlich und vor Gericht.