05. Oktober 2024  I  Kategorie: BGH-Beschluss schafft Klarheit in der Abgrenzung von Familiensachen

Mit einem Beschluss vom 10. Juli 2024 hat der Bundesgerichtshof (BGH) eine wichtige Entscheidung zur Abgrenzung von „sonstigen Familiensachen“ gegenüber allgemeinen Zivilsachen getroffen. Diese Entscheidung bringt eine neue Orientierung für rechtliche Verfahren mit familiärem Bezug, die nicht immer klar in das Familienrecht einzuordnen sind. Herr Haschka, Fachanwalt für Familienrecht aus Augsburg, betont, dass dies gerade bei Mandaten, die an der Schnittstelle zwischen Familien- und Zivilrecht liegen, eine erhebliche Rolle spielen kann. Der BGH legt in seiner Entscheidung fest, welche Verfahren als Familiensachen behandelt werden und welche in das allgemeine Zivilrecht fallen.

Klare Zuständigkeiten bei Verfahren mit Familienbezug

Das Urteil des BGH definiert die Voraussetzungen dafür, wann ein Verfahren als „Familiensache“ behandelt wird, etwa wenn es familiäre Beziehungen betrifft, die auch in das Zivilrecht hineinreichen können. „Viele meiner Mandanten sind oft unsicher, ob bestimmte Angelegenheiten ins Familienrecht oder ins allgemeine Zivilrecht fallen. Diese Klarstellung vereinfacht es, die Zuständigkeiten eindeutig zu benennen“, erläutert Herr Haschka. Gerade bei Streitigkeiten, die aus familiären Beziehungen hervorgehen, jedoch keine klassischen Familiensachen betreffen, wie zum Beispiel Schulden zwischen Verwandten, erleichtert der Beschluss nun eine klarere Einstufung.

Klare Trennung bei Familiensachen bewahrt gerichtliche Effizienz

Der Bundesgerichtshof legt mit seinem Urteil die Bedeutung einer eindeutigen Trennung zwischen Familiensachen und allgemeinen Zivilsachen fest. Stefan Haschka hebt hervor, wie wichtig eine solche Abgrenzung für eine gerechte und effiziente Bearbeitung der Fälle ist: „Klare Zuständigkeiten bei familiären Konflikten vermeiden unnötige Verzögerungen und fördern eine rasche Lösung.“ Durch diese Differenzierung wird zudem die Expertise der Familiengerichte gezielt eingesetzt, was allen Beteiligten zugutekommt.

Fachanwalt Haschka: Optimale Betreuung in familienrechtlichen Streitigkeiten

Als Fachanwalt für Familienrecht hat Stefan Haschka umfangreiche Erfahrung mit derartigen Grenzfällen. „Dieses Urteil hilft uns Fachanwälten, Mandanten noch präziser zu beraten und unnötige Verfahrenswege zu vermeiden“, erklärt Haschka. Seine Kanzlei in Augsburg bietet gezielte Unterstützung für Mandanten, die sich bei einer Abgrenzung von Familien- und Zivilsachen Klarheit verschaffen möchten. Mit diesem Beschluss stärkt der BGH den Zugang zu einer präzisen und effektiven Rechtsvertretung in Fällen, die an der Schnittstelle zwischen familiären und zivilrechtlichen Aspekten liegen.