22. Mai 2025 I Kategorie: FamilienrechtImmobilien im Miteigentum: Was tun, wenn einer verkaufen will und der andere nicht?

Nach einer Trennung oder Scheidung stehen viele ehemalige Partner vor einer schwierigen Entscheidung: Was geschieht mit dem gemeinsam erworbenen Haus oder der Eigentumswohnung? Wenn beide im Grundbuch stehen, aber nur einer verkaufen möchte, ist Streit oft vorprogrammiert. Fachanwalt für Familienrecht Stefan Haschka aus Augsburg erklärt, welche Rechte und Pflichten Miteigentümer haben und welche Wege aus der Blockade führen.
Miteigentum bedeutet gemeinsame Entscheidungen – mit Folgen
Sind beide Ehegatten oder Lebenspartner als Miteigentümer im Grundbuch eingetragen, kann keiner allein über die Immobilie verfügen. Das betrifft sowohl die Nutzung als auch die Veräußerung. Ein Verkauf, eine Vermietung oder auch nur eine bauliche Veränderung kann nicht einseitig durchgesetzt werden. Diese gemeinsame Rechtsstellung bleibt auch nach einer Trennung bestehen, solange keine abweichende Regelung getroffen wird.
Stefan Haschka prüft für seine Mandanten in Augsburg zunächst die Eigentumslage und die konkrete Nutzung der Immobilie. Dabei geht es häufig nicht nur um juristische Fragen, sondern auch um persönliche, emotionale und wirtschaftliche Interessen, die gegeneinander abzuwägen sind.
Wenn keine Einigung möglich ist: Die Teilungsversteigerung
Wenn sich die Parteien nicht auf eine Lösung verständigen können – etwa einen Verkauf an einen Dritten oder die Auszahlung des einen durch den anderen –, bleibt als letzter Ausweg oft nur die Teilungsversteigerung. Dabei handelt es sich um ein gerichtliches Verfahren zur Auflösung des Miteigentums. Es ist allerdings in der Regel mit hohen Kosten, Unsicherheiten und einem deutlich unter dem Marktwert liegenden Verkaufserlös verbunden.
Fachanwalt Haschka zeigt in solchen Fällen Alternativen zur Teilungsversteigerung auf. Sein Ziel ist es, im Vorfeld außergerichtliche Lösungen zu erarbeiten, die eine faire und rechtssichere Trennung des Eigentums ermöglichen – etwa durch Übernahme gegen Ausgleichszahlung, notariellen Miteigentümervertrag oder ein Wohn- und Nutzungsrecht.
Klare Regelungen schaffen Sicherheit
Auch wenn Emotionen mitspielen: Wer ein gemeinsames Haus besitzt, sollte nach einer Trennung zügig Klarheit schaffen. Wer nutzt die Immobilie weiterhin? Wer trägt die laufenden Kosten? Welche Ansprüche auf Nutzungsentschädigung bestehen? Und was passiert, wenn einer der Miteigentümer seine Zustimmung zu einem Verkauf dauerhaft verweigert?
In seiner Kanzlei in Augsburg sorgt Stefan Haschka für Klarheit – durch präzise rechtliche Bewertung, strukturierte Verhandlungen und gegebenenfalls durch die Begleitung in einem gerichtlichen Verfahren. Dabei steht für ihn stets eine Lösung im Vordergrund, die den Wert der Immobilie erhält und die persönliche wie wirtschaftliche Belastung für beide Seiten begrenzt.
Fazit: Frühzeitig handeln, um Streit zu vermeiden
Geteiltes Eigentum kann nach einer Trennung zum großen Konfliktthema werden – muss es aber nicht. Wer frühzeitig die richtigen rechtlichen Schritte einleitet, kann teure und langwierige Verfahren vermeiden. Fachanwalt Stefan Haschka aus Augsburg unterstützt Sie dabei, tragfähige Regelungen zu treffen und Ihr Eigentum rechtlich und wirtschaftlich sinnvoll zu sichern.