18. Mai 2025 I Kategorie: FamilienrechtSorgerecht bei Auslandsumzug – was Eltern beachten müssen

Immer mehr Familien sind international vernetzt. Was aber, wenn ein Elternteil nach einer Trennung oder Scheidung mit dem Kind ins Ausland ziehen möchte? Ein solcher Umzug hat rechtlich weitreichende Konsequenzen. Ob er ohne Zustimmung des anderen Elternteils möglich ist und was das Familiengericht dazu sagt, erklärt Fachanwalt für Familienrecht Stefan Haschka aus Augsburg.
Auslandsumzug mit Kind – keine Entscheidung im Alleingang
Ein Umzug ins Ausland ist keine Alltagsentscheidung, sondern eine tiefgreifende Veränderung im Leben eines Kindes. Selbst wenn ein Elternteil das Kind überwiegend betreut, darf er den Umzug nicht ohne Weiteres allein beschließen. Denn der Aufenthaltsort des Kindes ist Teil des gemeinsamen Sorgerechts. Solange dieses besteht, müssen beide Elternteile zustimmen. Ohne Einigkeit ist ein gerichtliches Verfahren notwendig.
Stefan Haschka berät Eltern in Augsburg umfassend, wenn ein Umzug mit dem Kind geplant ist oder verhindert werden soll. Er prüft die rechtliche Ausgangslage, die Erfolgsaussichten eines Antrags und begleitet durch das gerichtliche Verfahren.
Kindeswohl im Mittelpunkt der Entscheidung
Das Familiengericht entscheidet nicht nach den Wünschen der Eltern, sondern nach dem Kindeswohl. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob der geplante Umzug dem Kind nützt oder es eher belastet. Dabei spielen Stabilität, Sprachkenntnisse, schulische Perspektiven, soziale Bindungen und die Beziehung zum zurückbleibenden Elternteil eine zentrale Rolle.
Fachanwalt Haschka bringt in solchen Fällen seine Erfahrung mit sensiblen sorgerechtlichen Konstellationen ein. Er sorgt dafür, dass das Gericht eine fundierte Entscheidung auf Grundlage aller relevanten Umstände treffen kann – unabhängig davon, ob er die umziehende oder die zurückbleibende Partei vertritt.
Welche Folgen hat ein Umzug ohne Zustimmung?
Wer als betreuender Elternteil ohne gerichtliche Genehmigung mit dem Kind ins Ausland zieht, riskiert schwerwiegende rechtliche Konsequenzen. Dazu kann die Rückführung des Kindes ins Herkunftsland, ein Umgangsausschluss oder sogar der Entzug des Sorgerechts gehören. Gerade bei grenzüberschreitenden Fällen greifen internationale Übereinkommen wie das Haager Kindesentführungsübereinkommen. Diese Verfahren sind komplex und erfordern spezialisiertes familienrechtliches Know-how.
Stefan Haschka kennt die Anforderungen, die Gerichte an einen solchen Antrag stellen, und weiß, worauf es bei der Argumentation für oder gegen den Umzug ankommt. Als Fachanwalt für Familienrecht ist er in der Lage, auch komplizierte länderübergreifende Sachverhalte strukturiert und zielgerichtet zu bearbeiten.
Fazit: Auslandsumzüge sind sorgerechtlich hochrelevant
Ein Umzug ins Ausland mit dem eigenen Kind ist für viele Eltern eine große Chance, aber auch ein erheblicher rechtlicher Schritt. Ohne die Zustimmung des anderen Elternteils ist dieser Schritt nicht möglich. Eine frühzeitige juristische Beratung schützt vor Konflikten und Fehlentscheidungen. Stefan Haschka steht Eltern in Augsburg und darüber hinaus zur Seite, um auch in internationalen Fällen rechtssicher und kindeswohlorientiert zu handeln.