Wenn eine Partnerschaft oder Ehe zerbricht, stellt sich oft sehr schnell die Frage nach dem Unterhalt. Dabei geht es um viel mehr als finanzielle Verpflichtungen – häufig sind damit tiefgreifende Emotionen, Zukunftssorgen und Verantwortung für Kinder verbunden. Das Unterhaltsrecht kennt unterschiedliche Formen der Unterhaltspflicht: Trennungsunterhalt bis zur rechtskräftigen Scheidung, nachehelicher Unterhalt, Kindesunterhalt für minderjährige oder volljährige Kinder, aber auch der Unterhalt zwischen nicht verheirateten Elternteilen oder sogar der Elternunterhalt im Rahmen der sogenannten „Sandwichgeneration“.

Rechtsanwalt Stefan Haschka aus Augsburg prüft für Sie, ob und in welcher Höhe eine Unterhaltspflicht besteht. Dabei berücksichtigt er alle relevanten Aspekte – etwa Einkommensverhältnisse, Bedarf, Leistungsfähigkeit und mögliche Ausnahmetatbestände. Auch bei der Abänderung bestehender Unterhaltstitel, zum Beispiel bei veränderten wirtschaftlichen Verhältnissen, ist seine Unterstützung von besonderem Wert.

Ein Schwerpunkt seiner Tätigkeit liegt auf der rechtssicheren und möglichst außergerichtlichen Lösung von Unterhaltsfragen. In vielen Fällen lässt sich durch einvernehmliche Vereinbarungen eine gerichtliche Auseinandersetzung vermeiden – nicht zuletzt im Sinne gemeinsamer Kinder. Wo notwendig, setzt Herr Haschka Ihre Rechte konsequent auch im gerichtlichen Verfahren durch.

Gerade in komplexen Fällen – etwa wenn Selbstständige, Patchworkfamilien oder grenzüberschreitende Sachverhalte betroffen sind – kommt es auf präzise juristische Arbeit und Erfahrung im Familienrecht an. Als Fachanwalt mit langjähriger Praxiserfahrung ist Stefan Haschka Ihr Ansprechpartner in Augsburg, wenn es darum geht, Unterhaltsansprüche individuell zu klären, durchzusetzen oder abzuwehren.