01. April 2025 I Kategorie: FamilienrechtHärtefallscheidung: Wann kann die Ehe auch ohne Trennungsjahr geschieden werden?

Normalerweise gilt im deutschen Familienrecht: Vor der Scheidung muss das Trennungsjahr abgewartet werden. Dies soll den Eheleuten die Möglichkeit geben, sich über ihre Zukunft klar zu werden und vielleicht doch eine Versöhnung zu finden. Doch es gibt Ausnahmen von dieser Regel. Bei einer sogenannten Härtefallscheidung kann das Gericht eine Scheidung auch vor Ablauf des Trennungsjahres aussprechen – allerdings nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen.
Wann liegt ein Härtefall vor?
Ein Härtefall setzt voraus, dass es für den antragstellenden Ehepartner unzumutbar ist, das Trennungsjahr abzuwarten. Diese Unzumutbarkeit muss objektiv und schwerwiegend sein. Typische Fallkonstellationen sind etwa massive Gewalt, schwere Bedrohungen, wiederholte körperliche Übergriffe oder schwerste seelische Grausamkeiten durch den anderen Ehepartner. Allein eine zerrüttete Ehe oder Untreue reichen für die Annahme eines Härtefalls hingegen nicht aus.
Fachanwalt Stefan Haschka unterstützt bei Härtefallscheidungen in Augsburg
Wer eine Härtefallscheidung beantragen möchte, muss die Umstände genau darlegen und glaubhaft machen können. Fachanwalt für Familienrecht Stefan Haschka begleitet Mandanten aus Augsburg und Umgebung bei diesem sensiblen Schritt. Wichtig ist es, frühzeitig Beweise zu sichern, etwa durch ärztliche Atteste, Polizeiprotokolle, Zeugenaussagen oder Chatverläufe. Herr Haschka berät dazu, welche Unterlagen vorgelegt werden sollten und wie der Antrag auf Härtefallscheidung strategisch klug aufgebaut wird.
Welche Rolle spielt das Familiengericht?
Ob das Gericht den Antrag auf Härtefallscheidung anerkennt, entscheidet sich immer im Einzelfall. Die Hürden sind bewusst hoch angesetzt, denn der Gesetzgeber will verhindern, dass die Ausnahmeregelung missbräuchlich genutzt wird. Das Familiengericht prüft daher sehr genau, ob eine derart gravierende Belastung vorliegt, dass das Festhalten am Trennungsjahr unzumutbar wäre. Rechtsanwalt Haschka sorgt in solchen Verfahren für eine fundierte und gut dokumentierte Darstellung der Sachlage.
Härtefallscheidung – kein einfacher, aber manchmal notwendiger Weg
Die Beantragung einer Härtefallscheidung ist häufig mit zusätzlichen Belastungen verbunden, da die Vorfälle im Detail geschildert und bewiesen werden müssen. Umso wichtiger ist es, einen erfahrenen Rechtsbeistand an der Seite zu haben, der sowohl die rechtlichen Möglichkeiten kennt als auch die emotionale Belastung der Betroffenen versteht. Fachanwalt Stefan Haschka bietet seinen Mandanten in Augsburg eine einfühlsame und kompetente Begleitung durch das gesamte Verfahren.
Fazit: Härtefallscheidung als Ausnahme – sorgfältige Prüfung erforderlich
Eine Scheidung vor Ablauf des Trennungsjahres ist nur unter engen gesetzlichen Voraussetzungen möglich. Wer glaubt, Opfer eines Härtefalls zu sein, sollte sich frühzeitig beraten lassen, um die Chancen und Risiken richtig einschätzen zu können. Rechtsanwalt Stefan Haschka steht Mandanten in Augsburg zur Seite, wenn es darum geht, eine Härtefallscheidung rechtssicher zu beantragen und den bestmöglichen Schutz zu erreichen.