16. August 2026  I  Kategorie: Gütertrennung oder Modifizierter Zugewinn: Strategien zur Vermögensabsicherung

Die Entscheidung für den passenden Güterstand ist eine der zentralen Weichenstellungen bei der Gestaltung eines Ehevertrags. Viele Ehepaare stehen vor der Frage, ob sie den gesetzlichen Standard beibehalten oder individuelle Regelungen treffen sollten, um ihr Vermögen für den Fall einer Scheidung zu schützen. Während die strikte Gütertrennung oft als vermeintlich einfachste Lösung gilt, bietet die modifizierte Zugewinngemeinschaft in der juristischen Praxis häufig die deutlich flexiblere und steuerlich attraktivere Alternative. Die Wahl des richtigen Modells erfordert eine präzise Analyse der wirtschaftlichen Verhältnisse und der persönlichen Lebensentwürfe beider Partner.

Die Grenzen der klassischen Gütertrennung

In der öffentlichen Wahrnehmung gilt die Gütertrennung als das Nonplusultra für Unternehmer und vermögende Privatpersonen. Wer diesen Güterstand wählt, vereinbart notariell, dass es im Falle einer Scheidung keinerlei Ausgleich von Vermögenswerten gibt, die während der Ehe erwirtschaftet wurden. Das Vermögen beider Partner bleibt strikt getrennt – sowohl während der Ehe als auch bei deren Auflösung. Doch was auf den ersten Blick nach maximaler Sicherheit klingt, bringt erhebliche Nachteile mit sich. Ein wesentlicher Aspekt ist der Verlust erbrechtlicher und steuerlicher Privilegien. Im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft erhöht sich der Erbteil des überlebenden Ehegatten pauschal um ein Viertel, was zudem erbschaftsteuerfrei bleibt. Bei einer vereinbarten Gütertrennung entfällt dieser Vorteil, was insbesondere bei größeren Immobilienvermögen oder Betriebsvermögen zu einer hohen steuerlichen Belastung führen kann.

Das Modell der modifizierten Zugewinngemeinschaft

Die modifizierte Zugewinngemeinschaft stellt eine Kombination aus dem gesetzlichen Schutz und individueller Vertragsfreiheit dar. Grundsätzlich verbleiben die Ehegatten hierbei im gesetzlichen Güterstand. Durch einen Ehevertrag werden jedoch spezifische Anpassungen vorgenommen, die exakt auf die Bedürfnisse der Mandanten zugeschnitten sind. So kann beispielsweise vereinbart werden, dass der Zugewinnausgleich für den Fall der Scheidung ausgeschlossen wird, während er für den Todesfall erhalten bleibt. Dies sichert die steuerlichen Vorteile des Erbrechts, verhindert aber gleichzeitig die Zerschlagung von Unternehmen oder den Verkauf von Familienimmobilien bei einer Trennung. Fachanwalt für Familienrecht Stefan Haschka berät Mandanten regelmäßig dabei, wie solche Klauseln rechtssicher formuliert werden können, um ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Schutz und Fairness zu gewährleisten.

Wann ist eine Modifizierung sinnvoll?

Eine Anpassung des Güterstandes ist insbesondere dann ratsam, wenn einer der Partner bereits mit erheblichem Vermögen in die Ehe geht oder während der Ehe eine Erbschaft bzw. Schenkung erwartet, deren Wertsteigerung nicht geteilt werden soll. Auch für Freiberufler und Unternehmer ist dieses Modell essenziell. Ohne vertragliche Regelung müsste im Scheidungsfall der Wertzuwachs des Unternehmens ermittelt und zur Hälfte in bar ausgezahlt werden – eine Belastung, die oft die Liquidität des Betriebes gefährdet. Durch die modifizierte Zugewinngemeinschaft lassen sich betriebliche Vermögenswerte gezielt aus dem Ausgleich herausnehmen, während das Privatvermögen weiterhin dem gesetzlichen Ausgleich unterliegen kann. In der Beratungspraxis der Kanzlei RA Haschka zeigt sich, dass diese differenzierte Betrachtung oft zu einer höheren Akzeptanz bei beiden Ehepartnern führt als eine pauschale Gütertrennung.

Rechtssicherheit und Inhaltskontrolle

Bei der Gestaltung solcher Verträge ist höchste Sorgfalt geboten. Die Rechtsprechung legt strenge Maßstäbe an die Wirksamkeit von Eheverträgen an. Eine Vereinbarung darf keinen Ehepartner unangemessen benachteiligen. Wenn beispielsweise durch eine vollständige Gütertrennung ein Partner, der aufgrund der Kindererziehung auf eine eigene Karriere verzichtet hat, im Alter völlig mittellos dastünde, riskieren die Beteiligten die Sittenwidrigkeit und damit die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages. Hier bietet die Modifizierung des Zugewinns den Vorteil, dass punktuelle Ausgleiche oder Kompensationen geschaffen werden können. Auch im Raum Augsburg unterstützen wir unsere Mandanten dabei, Verträge so zu gestalten, dass sie einer gerichtlichen Inhaltskontrolle standhalten und langfristige Planungssicherheit bieten.

Steuerliche Aspekte und Vermögensübertragung

Ein oft unterschätzter Vorteil gegenüber der Gütertrennung ist die Möglichkeit der sogenannten Güterstandsschaukel. Hierbei wechseln Ehepartner gezielt vom gesetzlichen Güterstand in die Gütertrennung, um einen bereits entstandenen Zugewinnausgleichsanspruch auszulösen. Da dieser Ausgleichsanspruch nicht der Schenkungsteuer unterliegt, können auf diesem Weg große Vermögenswerte steuerneutral auf den Partner übertragen werden. Anschließend kann wieder in den modifizierten Zugewinn zurückgekehrt werden. Solche komplexen Strategien im Vermögensrecht setzen eine enge Abstimmung zwischen familienrechtlicher Expertise und steuerlicher Beratung voraus, um alle rechtlichen Rahmenbedingungen optimal zu nutzen.

Zusammenfassung der Entscheidungskriterien

Ob die Wahl auf eine strikte Gütertrennung oder eine modifizierte Zugewinngemeinschaft fallen sollte, hängt von drei Kernfragen ab: Wie wichtig sind die erbschaftsteuerlichen Vorteile? Soll ein spezifischer Vermögenswert (z. B. eine Firma) geschützt werden? Und wie soll die Altersvorsorge des wirtschaftlich schwächeren Partners abgesichert werden? Während die Gütertrennung eine klare Trennung zieht, erlaubt die Modifizierung ein „Best-of“ beider Welten. Stefan Haschka begleitet Sie bei der Analyse dieser Fragen und erstellt individuelle Lösungen, die über Standardformulare hinausgehen. Wer frühzeitig Vorsorge trifft, vermeidet langwierige Auseinandersetzungen im Trennungsfall und schafft klare Verhältnisse für die gemeinsame Zukunft.

Beratung durch RA Haschka

Die rechtliche Gestaltung Ihrer Ehe ist eine höchst persönliche Angelegenheit, die Diskretion und Fachwissen erfordert. Als erfahrener Anwalt für Familienrecht bietet Stefan Haschka Ihnen eine fundierte Entscheidungshilfe. Wir unterstützen Sie dabei, die für Ihre Lebenssituation optimale Lösung zwischen Gütertrennung und Modifikation zu finden und rechtssicher zu dokumentieren. Für eine individuelle Erstberatung und die Prüfung bestehender Entwürfe stehen wir Ihnen in unserer Kanzlei in Augsburg gerne zur Verfügung. Nehmen Sie Kontakt auf, um Ihre Vermögenswerte nachhaltig zu schützen und eine faire Basis für Ihre Ehe zu schaffen.