13. Januar 2026 I Kategorie: FamilienrechtWann beginnt das Trennungsjahr wirklich?
Das Trennungsjahr ist eine der wichtigsten Voraussetzungen für eine Scheidung in Deutschland. Es soll sicherstellen, dass die Ehe endgültig gescheitert ist und nicht vorschnell beendet wird. In der Praxis herrscht jedoch große Unsicherheit darüber, wann dieses Jahr tatsächlich beginnt. Viele Betroffene gehen davon aus, dass bereits der Auszug eines Ehepartners aus der gemeinsamen Wohnung ausreicht. Doch so einfach ist es nicht. Entscheidend sind die tatsächlichen Lebensverhältnisse und der klare Wille, die eheliche Gemeinschaft zu beenden.
Die rechtliche Bedeutung des Trennungsjahres
Nach dem Gesetz gilt eine Ehe als gescheitert, wenn die Ehepartner seit mindestens einem Jahr getrennt leben und beide die Scheidung wollen oder ein Partner sie beantragt. Das Trennungsjahr dient dabei als Beweis für die Zerrüttung der Ehe. Ohne diesen Zeitraum ist eine Scheidung grundsätzlich nicht möglich, es sei denn, es liegt ein Härtefall vor. Umso wichtiger ist es, den Beginn der Trennung rechtlich korrekt festzuhalten.
Getrenntleben – was heißt das konkret?
Getrenntleben bedeutet nicht zwangsläufig, dass einer der Ehepartner auszieht. Auch innerhalb derselben Wohnung kann eine Trennung erfolgen, wenn die eheliche Lebensgemeinschaft eindeutig aufgehoben ist. Dazu gehört, dass keine gemeinsamen Mahlzeiten, keine gegenseitige Versorgung und keine gemeinsame Freizeitgestaltung mehr stattfinden. Auch wirtschaftlich muss eine Trennung vorliegen, etwa durch getrennte Konten und eine klare Aufteilung der laufenden Kosten. Nur wenn diese Kriterien erfüllt sind, beginnt das Trennungsjahr zu laufen.
Typische Irrtümer in der Praxis
Ein häufiger Irrtum ist, dass ein vorübergehender Auszug oder eine kurze räumliche Trennung bereits ausreicht. Auch Phasen der Versöhnung unterbrechen das Trennungsjahr. Wer etwa für einige Wochen wieder zusammenzieht oder die Beziehung erneut aufnimmt, beginnt rechtlich wieder bei null. Ebenso problematisch ist eine unklare Trennung innerhalb der gemeinsamen Wohnung, bei der weiterhin wie ein Ehepaar zusammengelebt wird. In solchen Fällen erkennen Gerichte den Beginn des Trennungsjahres oft nicht an.
Warum der Nachweis so wichtig ist
Im Scheidungsverfahren kann der Zeitpunkt der Trennung entscheidend sein, etwa wenn ein Ehepartner den Trennungsbeginn bestreitet. Dann müssen Indizien oder Zeugen belegen, wann die Trennung tatsächlich erfolgt ist. Auch Unterhaltsansprüche knüpfen häufig an diesen Zeitpunkt an. Ohne klare Dokumentation drohen Verzögerungen und Streit. Deshalb ist es sinnvoll, den Trennungszeitpunkt schriftlich festzuhalten, zum Beispiel in einer Nachricht oder einer Trennungsvereinbarung.
Rechtliche Begleitung schafft Sicherheit
Ein erfahrener Rechtsanwalt hilft dabei, den Beginn der Trennung rechtssicher zu definieren und mögliche Risiken zu vermeiden. Als Experte im Familienrecht kennt er die Anforderungen der Gerichte und weiß, welche Nachweise notwendig sind. Mandanten aus Augsburg profitieren von einer Beratung, die die regionale Gerichtspraxis berücksichtigt. Ein Fachanwalt für Familienrecht kann zudem klären, welche Folgen der Trennungszeitpunkt für Unterhalt, Vermögen und Versorgungsausgleich hat.
Wenn Sie unsicher sind, ob und seit wann das Trennungsjahr in Ihrer Situation läuft, sollten Sie nicht abwarten. Stefan Haschka steht Ihnen als Fachanwalt für Familienrecht mit Erfahrung zur Seite und prüft Ihre individuelle Lage. So vermeiden Sie Verzögerungen im Scheidungsverfahren und schaffen eine klare rechtliche Grundlage für Ihren Neuanfang.