12. November 2025 I Kategorie: FamilienrechtFinanzielle Fairness bei Scheidungen: Wann Gerichte von der 50/50-Regel abweichen
Viele Paare gehen davon aus, dass im Falle einer Scheidung das Vermögen automatisch hälftig geteilt wird. Die sogenannte 50/50-Regel erscheint auf den ersten Blick logisch und gerecht. In der Praxis ist die Vermögensaufteilung jedoch deutlich komplexer. Gerichte prüfen sehr genau, ob eine starre hälftige Teilung im Einzelfall tatsächlich gerecht ist. Immer häufiger weichen sie von diesem Grundsatz ab, wenn besondere Umstände vorliegen. Für Betroffene ist es daher wichtig zu wissen, welche Faktoren eine Rolle spielen und wann eine abweichende Verteilung rechtlich möglich ist.
Der Zugewinnausgleich als Ausgangspunkt
Im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft wird nicht das gesamte Vermögen geteilt, sondern der während der Ehe erzielte Zugewinn ausgeglichen. Dabei wird das Anfangsvermögen mit dem Endvermögen verglichen. Derjenige Ehepartner, der während der Ehe einen höheren Vermögenszuwachs erzielt hat, muss einen Ausgleich an den anderen leisten. Bereits hier zeigt sich, dass keine simple Teilung des vorhandenen Vermögens erfolgt, sondern eine konkrete Berechnung an die Stelle pauschaler Annahmen tritt.
Wann Gerichte von der hälftigen Lösung abweichen
Eine Abweichung vom rechnerischen Ergebnis kann in Ausnahmefällen erfolgen, etwa wenn der Zugewinnausgleich als offensichtlich unbillig empfunden wird. Dazu gehören Fälle, in denen ein Ehepartner den anderen gezielt wirtschaftlich geschädigt hat oder Vermögenswerte bewusst verschwiegen oder veräußert wurden. Auch grobe Pflichtverletzungen, etwa eine illoyale Vermögensminderung kurz vor der Trennung, können eine Korrektur durch das Familiengericht rechtfertigen.
Besondere Lebenssituationen beeinflussen den Ausgleich
Längere Kinderbetreuung, erhebliche Einkommensunterschiede oder einseitige Investitionen in das Vermögen des anderen Ehepartners können ebenfalls berücksichtigt werden. Zwar ersetzt dies nicht automatisch die gesetzlichen Vorgaben, doch Gerichte haben Spielraum, wenn ein Ausgleich zu einem untragbaren Ergebnis führen würde. Ziel ist stets eine angemessene und einzelfallgerechte Lösung.
Fehler bei der Vermögensbewertung vermeiden
Die Berechnung des Zugewinns ist fehleranfällig. Immobilien, Beteiligungen oder Schenkungen müssen korrekt bewertet werden, um ein gerechtes Ergebnis zu erzielen. Bereits kleine Rechenfehler oder falsch angesetzte Vermögenswerte können erhebliche finanzielle Nachteile nach sich ziehen. Die rechtzeitige anwaltliche Begleitung schützt vor bösen Überraschungen.
Kompetente Unterstützung in Augsburg
Als Fachanwalt für Familienrecht begleitet Stefan Haschka Mandanten in Augsburg umfassend bei der Vermögensauseinandersetzung nach der Trennung. Als erfahrener Rechtsanwalt prüft er, ob die rechnerische 50/50-Verteilung zutreffend ist oder ob eine Abweichung aus rechtlichen Gründen möglich ist. Wer sich an einen Experte im Familienrecht wendet, verschafft sich Klarheit und sichert seine wirtschaftliche Zukunft ab.
Individuelle Lösungen statt starre Quote
Die 50/50-Regel ist ein Ausgangspunkt, aber kein Dogma. Gerichte setzen auf Einzelfallgerechtigkeit statt schematischer Lösungen. Wer glaubt, durch eine Trennung automatisch Anspruch auf die Hälfte des Vermögens zu haben, irrt. Eine fundierte Prüfung der Vermögenslage entscheidet darüber, ob eine gleichmäßige Teilung gerecht ist oder angepasst werden muss.
Wenn du vor einer Scheidung stehst oder dich mitten in einer Vermögensauseinandersetzung befindest, solltest du rechtzeitig handeln. Fachanwalt für Familienrecht Stefan Haschka berät dich persönlich in Augsburg und sorgt dafür, dass deine Interessen fair und rechtssicher vertreten werden.