28. Oktober 2025 I Kategorie: FamilienrechtInternationale Scheidung & Zuständigkeit: Neue Entwicklungen bei Verfahren mit Auslandsbezug
In einer globalisierten Welt werden Ehen immer häufiger zwischen Partnern unterschiedlicher Herkunft geschlossen oder Paare leben für längere Zeit im Ausland. Kommt es zur Scheidung, stellt sich oft die Frage: Welches Gericht ist zuständig und welches Recht findet Anwendung? Aktuelle Entscheidungen auf europäischer und nationaler Ebene bringen mehr Klarheit, aber auch neue Herausforderungen. Fachanwalt für Familienrecht Stefan Haschka aus Augsburg erklärt, worauf Betroffene bei internationalen Scheidungsverfahren achten müssen.
Wann ist eine Scheidung international?
Von einer internationalen Scheidung spricht man, wenn die Ehepartner unterschiedliche Staatsangehörigkeiten haben oder ihren Wohnsitz in verschiedenen Ländern begründen. Auch wenn die Ehe im Ausland geschlossen wurde oder einer der Partner dauerhaft im Ausland lebt, kann dies Auswirkungen auf die Zuständigkeit und das anzuwendende Recht haben. Solche Fälle sind besonders komplex, da sowohl deutsches als auch ausländisches Recht berührt sein können – und häufig entscheidet die Reihenfolge der Antragstellung über das zuständige Gericht.
Neue Entwicklungen in der Rechtsprechung
Nach aktueller Rechtsprechung der europäischen Gerichte wurde die Zuständigkeitsordnung weiter präzisiert. Maßgeblich ist nun noch stärker der gewöhnliche Aufenthaltsort der Ehegatten zum Zeitpunkt der Antragstellung. Damit soll verhindert werden, dass sich eine Partei durch eine schnelle Antragseinreichung in einem anderen Land einen rechtlichen Vorteil verschafft. Diese Regelung stärkt die Rechtssicherheit und sorgt für eine faire Zuständigkeitsverteilung zwischen den EU-Mitgliedstaaten.
Praktische Auswirkungen für deutsch-ausländische Paare
Gerade in grenzüberschreitenden Beziehungen – etwa bei deutsch-französischen, deutsch-italienischen oder deutsch-spanischen Ehen – kommt es immer wieder zu Zuständigkeitskonflikten. Neben der Gerichtszuständigkeit spielt auch das anwendbare materielle Recht eine entscheidende Rolle. So kann beispielsweise deutsches Recht gelten, obwohl das Verfahren in einem anderen EU-Staat geführt wird. Hier sind juristische Expertise und internationale Erfahrung gefragt, um die richtigen Anträge zu stellen und mögliche Nachteile zu vermeiden.
Beratung durch Fachanwalt für Familienrecht Stefan Haschka
Als Experte im Familienrecht berät Stefan Haschka in Augsburg Mandanten mit Auslandsbezug umfassend zu allen Fragen rund um internationale Scheidungen. Er prüft die Zuständigkeit, ermittelt das anwendbare Recht und begleitet seine Mandanten durch den gesamten Prozess – auch in Zusammenarbeit mit ausländischen Kollegen. Dank seiner langjährigen Erfahrung als Rechtsanwalt weiß er, wie sich grenzüberschreitende Streitigkeiten effizient und rechtssicher lösen lassen.
Fazit: Internationale Ehen erfordern internationale Expertise
Wer im Ausland lebt oder mit einem Partner aus einem anderen Land verheiratet ist, sollte sich frühzeitig über die rechtlichen Rahmenbedingungen einer möglichen Scheidung informieren. Die Zuständigkeit und das anzuwendende Recht können den Verlauf und das Ergebnis des Verfahrens maßgeblich beeinflussen. Fachanwalt für Familienrecht Stefan Haschka unterstützt Sie dabei, die richtige Strategie zu wählen und Ihre Interessen – ob in Deutschland oder international – bestmöglich zu wahren.