07. Oktober 2025  I  Kategorie: Abwehrinteresse gegen Titulierung des Trennungszeitpunkts – Entscheidung des BGH 2025

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat im Jahr 2025 eine richtungsweisende Entscheidung zur Frage getroffen, ob ein Ehepartner die gerichtliche Feststellung des Trennungszeitpunkts abwehren kann. In der Praxis spielt dieser Zeitpunkt eine erhebliche Rolle – insbesondere für Unterhalt, Zugewinnausgleich und die Berechnung des Scheidungszeitpunkts. Fachanwalt für Familienrecht Stefan Haschka aus Augsburg erläutert die Bedeutung des Urteils und was betroffene Eheleute jetzt wissen sollten.

Hintergrund: Warum der Trennungszeitpunkt so wichtig ist

Der Trennungszeitpunkt markiert den Beginn der sogenannten Trennungszeit – eine zentrale Voraussetzung für die spätere Scheidung. Ab diesem Datum leben die Ehepartner „getrennt von Tisch und Bett“. Zudem bildet der Zeitpunkt die Grundlage für zahlreiche rechtliche Ansprüche, etwa auf Trennungsunterhalt oder bei der Berechnung des Zugewinnausgleichs. Kommt es zu Streitigkeiten, wollen viele Ehepartner diesen Zeitpunkt gerichtlich feststellen lassen, um rechtliche Klarheit zu schaffen.

Die Entscheidung des BGH

Der BGH stellte in seiner aktuellen Entscheidung klar, dass kein rechtliches Interesse an der isolierten Titulierung des Trennungszeitpunkts besteht, wenn keine weiteren anhängigen Verfahren betroffen sind. Ein solcher Antrag könne abgewiesen werden, da die gerichtliche Feststellung nur in einem konkreten Zusammenhang – etwa mit einem Unterhalts- oder Zugewinnausgleichsverfahren – relevant sei. Das bedeutet: Ein Ehepartner kann sich erfolgreich gegen eine solche Titulierung wehren, wenn sie allein der Dokumentation dient, ohne rechtliche Konsequenzen zu entfalten.

Praktische Auswirkungen für Ehepaare

Die Entscheidung stärkt das Abwehrinteresse von Ehepartnern, die sich nicht vorzeitig auf einen bestimmten Trennungszeitpunkt festlegen lassen wollen. In vielen Fällen kann der Zeitpunkt Einfluss auf die Höhe des Unterhalts oder die Bewertung von Vermögenswerten haben. Rechtsanwalt Stefan Haschka erklärt, dass hier oft taktische Überlegungen eine Rolle spielen: Wer früher als getrennt gilt, muss unter Umständen früher Unterhalt zahlen oder verliert Ansprüche im Zugewinnausgleich.

Beratung durch Fachanwalt Stefan Haschka

Als Experte im Familienrecht berät Stefan Haschka Ehepaare in Augsburg umfassend zu allen Fragen rund um Trennung, Scheidung und Vermögensauseinandersetzung. Mit seiner Erfahrung als Fachanwalt für Familienrecht analysiert er die individuelle Situation und entwickelt eine rechtlich fundierte Strategie – insbesondere dann, wenn der Trennungszeitpunkt strittig ist oder Auswirkungen auf finanzielle Verpflichtungen hat. Eine frühzeitige Beratung kann helfen, kostspielige Fehler zu vermeiden.

Wann anwaltliche Unterstützung unverzichtbar ist

Gerade in emotional aufgeladenen Trennungssituationen ist es wichtig, rechtliche Entscheidungen nicht vorschnell zu treffen. Rechtsanwalt Stefan Haschka unterstützt Mandantinnen und Mandanten dabei, ihre Interessen konsequent zu wahren – sei es bei der Durchsetzung oder der Abwehr einer Titulierung. Seine Kanzlei in Augsburg steht für fundierte rechtliche Beratung und individuelle Betreuung in allen Phasen der Trennung.