04. Oktober 2025  I  Kategorie: Gültigkeit von Stellvertreter-Ehen: Neues Urteil zur sogenannten „Handschuh-Ehe“

In Deutschland ist die Ehe ein höchstpersönlicher Rechtsakt – doch was passiert, wenn ein Partner bei der Eheschließung nicht selbst anwesend ist? Das Oberlandesgericht hat sich jüngst mit der sogenannten Stellvertreter-Ehe – auch „Handschuh-Ehe“ genannt – befasst und entschieden: Solche Ehen sind nach deutschem Recht nicht gültig. Fachanwalt für Familienrecht Stefan Haschka aus Augsburg erklärt, welche Konsequenzen sich aus dieser Entscheidung ergeben und warum persönliche Anwesenheit bei der Eheschließung so entscheidend ist.

Was ist eine Stellvertreter-Ehe?

Bei einer Stellvertreter-Ehe erklärt ein Bevollmächtigter stellvertretend für einen der Partner das Eheversprechen. Diese Form der Eheschließung ist in einigen Ländern – etwa in Teilen der USA oder des Nahen Ostens – erlaubt. In Deutschland hingegen gilt sie als unvereinbar mit dem Grundgedanken des Eherechts. Das Gericht stellte klar, dass eine Ehe nur dann rechtsgültig geschlossen wird, wenn beide Partner persönlich und gleichzeitig vor dem Standesbeamten erscheinen und ihre Zustimmung erklären.

Die Entscheidung des Gerichts

Das OLG betonte, dass die Ehe auf einem Akt freier und gleichzeitiger Willenserklärung beruht. Wird dieser durch eine Stellvertretung ersetzt, fehlt es an der persönlichen Entschließung und der rechtlichen Absicherung gegen Zwang oder Täuschung. Die Folge: Solche Ehen werden in Deutschland nicht anerkannt, selbst wenn sie im Ausland wirksam geschlossen wurden.

Rechtliche Folgen für Betroffene

Wer eine sogenannte Handschuh-Ehe im Ausland geschlossen hat, gilt in Deutschland weiterhin als ledig. Das kann erhebliche Auswirkungen haben – etwa auf Steuerklassen, Erbfolge, Krankenversicherung und Unterhaltsansprüche. Ein gemeinsamer Immobilienkauf oder die Geburt eines Kindes können dadurch zu rechtlichen Unsicherheiten führen. Rechtsanwalt Stefan Haschka rät daher, bei Auslandsehen stets zu prüfen, ob sie in Deutschland anerkannt werden können.

Beratung durch Experten im Familienrecht

Gerade in grenzüberschreitenden Fällen ist eine fundierte rechtliche Einschätzung unverzichtbar. Experte im Familienrecht Stefan Haschka unterstützt Sie in seiner Kanzlei in Augsburg dabei, die Wirksamkeit Ihrer Eheschließung zu überprüfen und rechtliche Schritte einzuleiten, falls eine Anerkennung in Deutschland verweigert wird. Durch seine langjährige Erfahrung als Fachanwalt für Familienrecht kann er die komplexen Zusammenhänge zwischen deutschem und internationalem Eherecht kompetent beurteilen.

Wann anwaltliche Unterstützung notwendig ist

Wer eine Ehe im Ausland geschlossen hat oder plant, sollte sich vorab rechtlich beraten lassen. Unterschiedliche nationale Regelungen können zu Problemen führen – insbesondere, wenn eine Scheidung oder Erbauseinandersetzung ansteht. Rechtsanwalt Stefan Haschka hilft, Risiken frühzeitig zu erkennen und die passende rechtliche Strategie zu entwickeln. Seine Beratung sorgt dafür, dass Ihre Ehe rechtlich abgesichert ist und Sie im Konfliktfall Klarheit haben.