01. Oktober 2025  I  Kategorie: Unwirksame Eheschließung per Videokonferenz – was das Urteil des Bundesgerichtshofs bedeutet

In einer zunehmend digitalisierten Welt stellen sich auch im Familienrecht neue Fragen: Kann eine Ehe per Videokonferenz wirksam geschlossen werden? Der Bundesgerichtshof (BGH) hat hierzu im September 2024 eine klare Entscheidung getroffen: Eine ausschließlich online geschlossene Ehe ist in Deutschland unwirksam. Das Urteil sorgt für Aufsehen und betrifft insbesondere Paare, die ihre Eheschließung im Ausland digital vollzogen haben. Fachanwalt für Familienrecht Stefan Haschka aus Augsburg erklärt, welche rechtlichen Folgen sich daraus ergeben – und worauf Betroffene achten sollten.

Der Fall: Heirat per Videochat im Ausland

Ein deutsches Paar hatte seine Ehe über eine digitale Plattform geschlossen – beide befanden sich in unterschiedlichen Ländern, der Standesbeamte war virtuell zugeschaltet. Nach deutschem Recht wurde diese Ehe später jedoch nicht anerkannt. Der BGH stellte klar: Eine Ehe setzt die gleichzeitige, persönliche Anwesenheit beider Partner vor dem Standesbeamten voraus. Nur so könne der Schutz der Ehe und die freie Willenserklärung beider Partner sichergestellt werden. Eine virtuelle Verbindung erfülle diese Voraussetzung nicht.

Warum das Urteil weitreichend ist

Das Urteil schafft Klarheit für zahlreiche Paare, die im Ausland – etwa in den USA oder den Vereinigten Arabischen Emiraten – eine sogenannte „Videohochzeit“ geschlossen haben. Zwar sind solche Eheschließungen dort in manchen Fällen legal, doch nach deutschem Recht bleibt die Verbindung ohne rechtliche Wirkung. Das bedeutet: Die Betroffenen gelten weiterhin als ledig – mit erheblichen Folgen für Steuerrecht, Erbrecht und Scheidungsrecht.

Was Betroffene jetzt tun sollten

Wer eine Ehe auf digitalem Weg geschlossen hat, sollte prüfen lassen, ob diese in Deutschland anerkannt ist. Ist dies nicht der Fall, kann eine nachträgliche standesamtliche Eheschließung notwendig werden, um rechtliche Nachteile zu vermeiden. Rechtsanwalt Stefan Haschka rät, sich frühzeitig anwaltlich beraten zu lassen, bevor gemeinsame Anschaffungen, Immobilienkäufe oder Kinderfragen auf rechtlich unsicherer Grundlage erfolgen. Als Experte im Familienrecht unterstützt er Mandanten dabei, die Anerkennung einer Ehe zu prüfen und mögliche rechtliche Schritte einzuleiten.

Praktische Folgen für Scheidung und Unterhalt

Das Urteil betrifft nicht nur Eheschließungen, sondern auch deren mögliche Auflösung. Wird eine Online-Ehe als unwirksam angesehen, kann keine Scheidung nach deutschem Recht erfolgen – schlicht, weil juristisch keine Ehe besteht. Auch Unterhaltsansprüche, Zugewinnausgleich und Versorgungsausgleich entfallen. Das kann insbesondere für Paare problematisch sein, die bereits zusammenleben und gemeinsame Verpflichtungen eingegangen sind.

Beratung durch Fachanwalt für Familienrecht Stefan Haschka

Als erfahrener Fachanwalt für Familienrecht in Augsburg berät Stefan Haschka Mandantinnen und Mandanten zu allen Fragen rund um Eheschließung, Anerkennung ausländischer Ehen und Scheidung. Mit seiner Expertise sorgt er dafür, dass Sie rechtlich auf der sicheren Seite sind – ob bei grenzüberschreitenden Eheschließungen oder bei der Auflösung komplexer Familienverhältnisse. Vereinbaren Sie gerne einen Beratungstermin, um Ihre individuelle Situation prüfen zu lassen.