06. August 2025 I Kategorie: FamilienrechtScheidung mit Haustieren: Wer bekommt den Hund, die Katze, den Hamster?

Eine Scheidung ist für alle Beteiligten eine emotionale Herausforderung – das gilt nicht nur für Ehepartner und Kinder, sondern auch für gemeinsame Haustiere. Die Frage, wer nach der Trennung den Hund, die Katze oder das Meerschweinchen behält, führt nicht selten zu Streit. Dabei regelt das deutsche Recht das Thema überraschend nüchtern: Tiere gelten juristisch als Sachen. Doch so einfach ist es in der Praxis oft nicht. Stefan Haschka, Fachanwalt für Familienrecht aus Augsburg, erklärt, worauf es bei solchen Auseinandersetzungen ankommt.
Haustiere sind rechtlich gesehen kein Kindersatz
Während das Umgangsrecht für gemeinsame Kinder im Familienrecht detailliert geregelt ist, gibt es für Haustiere keine vergleichbare gesetzliche Grundlage. Auch wenn viele Menschen eine enge emotionale Bindung zu ihrem Tier haben, ordnet das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) Tiere im rechtlichen Sinne dem Sachrecht zu. Das bedeutet: Im Rahmen des Hausratsverfahrens wird entschieden, wem das Tier gehört – nicht, wer die bessere Bindung oder mehr Zeit für das Tier hat.
Wem gehört das Tier – und wer darf es behalten?
Entscheidend ist, wer rechtlich als Eigentümer gilt. Wurde das Tier während der Ehe angeschafft, gehört es in der Regel beiden Ehepartnern gemeinsam – unabhängig davon, wer den Kaufpreis gezahlt hat. Bei einer einvernehmlichen Trennung kann das Paar selbst regeln, wer das Tier behalten darf. Kommt es jedoch zum Streit, kann das Gericht das Tier einem Partner „zur alleinigen Nutzung“ zuweisen. Ein „Besuchsrecht“ für Haustiere kennt das Gesetz nicht – solche Regelungen müssen außergerichtlich getroffen werden.
Experte im Familienrecht plädiert für einvernehmliche Lösungen
Rechtsanwalt Stefan Haschka, Fachanwalt für Familienrecht in Augsburg, rät betroffenen Ehepaaren zu einvernehmlichen Regelungen im Umgang mit Haustieren. „Auch wenn das Gesetz das Tier als Sache behandelt, ist es für viele ein Familienmitglied. Daher sollte möglichst ein Weg gefunden werden, der dem Tierwohl und der emotionalen Bindung gerecht wird.“ In seiner Beratungspraxis erlebt Haschka immer wieder, dass durch Mediation und klare Absprachen tragfähige Lösungen erzielt werden können.
Wenn Kinder involviert sind: Das Tierwohl nicht vergessen
Besonders komplex wird es, wenn Kinder und Haustiere eine enge Bindung zueinander haben. In solchen Fällen kann die Entscheidung über das Tier auch Auswirkungen auf das Kindeswohl haben. Zwar berücksichtigt das Gericht dies nicht verpflichtend, in der Praxis kann ein solches Argument aber durchaus Gewicht haben. Hier hilft eine umfassende anwaltliche Beratung, um rechtssichere und faire Lösungen zu finden.
Stehen Sie vor einer Scheidung und wissen nicht, wie es mit Ihrem Haustier weitergehen soll? Stefan Haschka, Rechtsanwalt und Experte im Familienrecht in Augsburg, berät Sie einfühlsam und kompetent zu allen Fragen rund um Scheidung, Hausrat und Haustiere. Jetzt Kontakt aufnehmen und Klarheit schaffen.