14. Juli 2025  I  Kategorie: Elterliche Umgangsvereinbarung und Scheidung – Bedeutung für Zugewinnausgleich

Bei einer Scheidung stellen sich zahlreiche rechtliche Fragen – insbesondere wenn Kinder und gemeinsames Vermögen betroffen sind. Ein Aspekt, der dabei häufig übersehen wird, ist die elterliche Umgangsvereinbarung. Diese kann nicht nur Auswirkungen auf das Sorge- und Umgangsrecht haben, sondern auch mittelbar auf vermögensrechtliche Fragen, insbesondere den Zugewinnausgleich. Wer frühzeitig gut informiert ist, kann unnötige Konflikte vermeiden – auch in finanzieller Hinsicht.

Verbindung von Familien- und Vermögensrecht

Bei einer Trennung sind Eltern in der Regel angehalten, eine einvernehmliche Regelung über den künftigen Umgang mit den gemeinsamen Kindern zu treffen. Diese Umgangsvereinbarung ist in erster Linie auf das Kindeswohl ausgerichtet. Dennoch kann sie auch indirekt die Vermögensverhältnisse beeinflussen – etwa wenn ein Elternteil sich stärker an der Betreuung beteiligt und dadurch beruflich zurücksteckt. In solchen Konstellationen kann das beim Zugewinnausgleich berücksichtigt werden, etwa im Rahmen des sogenannten „billigen Ausgleichs“ nach § 1381 BGB.

Rechtsanwalt Stefan Haschka berät in komplexen Trennungsfällen

Fachanwalt für Familienrecht Stefan Haschka aus Augsburg kennt die praktischen Auswirkungen, die Umgangsregelungen auf finanzielle Aspekte der Trennung haben können. In seiner Beratungspraxis begegnet er regelmäßig Fällen, in denen ein Elternteil aufgrund der Betreuungsaufgaben beruflich zurücktritt und dadurch langfristige finanzielle Nachteile in Kauf nimmt. In der Folge kann dies beim Zugewinnausgleich eine Rolle spielen – insbesondere wenn keine anderweitigen Ausgleichsregelungen getroffen wurden.

Umgangsvereinbarung als strategisches Element bei der Scheidung

Auch wenn der Umgang grundsätzlich im Interesse des Kindes steht, kann die Ausgestaltung dieser Vereinbarung im Trennungsprozess taktisch mitüberlegt werden. Wer beispielsweise im Rahmen eines Wechselmodells umfassend betreut, erwirbt nicht nur ein höheres Maß an Mitverantwortung, sondern setzt auch ein starkes Zeichen in Bezug auf Unterhalts- und Vermögensfragen. In bestimmten Fällen kann sich dies im Zuge der Scheidungsfolgenregelungen positiv auswirken. Umgekehrt ist bei einseitiger Betreuung genau zu prüfen, ob und wie finanzielle Einbußen ausgeglichen werden können.

Experte im Familienrecht analysiert Wechselwirkungen

Als Experte im Familienrecht legt Stefan Haschka besonderen Wert darauf, Trennungsvereinbarungen nicht isoliert zu betrachten. Jede Regelung zum Umgang sollte auf ihre Wechselwirkung mit anderen familienrechtlichen Fragen geprüft werden. So können ungewollte finanzielle Nachteile vermieden werden, etwa bei der Hausnutzung, dem Zugewinnausgleich oder bei unterhaltsrechtlichen Ansprüchen. Auch vorsorgliche Regelungen im Ehevertrag oder in einer notariellen Scheidungsfolgenvereinbarung sollten professionell formuliert werden, um spätere Auseinandersetzungen zu verhindern.

Wenn Sie sich in einer Trennungssituation befinden oder eine Scheidung vorbereiten, empfiehlt sich eine fundierte rechtliche Beratung. Rechtsanwalt Stefan Haschka, Fachanwalt für Familienrecht in Augsburg, steht Ihnen mit langjähriger Erfahrung und einem klaren Blick für strategische Lösungen zur Seite. Vereinbaren Sie einen Beratungstermin, um Ihre Rechte zu sichern und Klarheit in Ihre familiären und vermögensrechtlichen Fragen zu bringen.