Mich als Rechtsanwalt für Familienrecht in Augsburg  zeichnet dabei nicht nur die Qualifikation, sondern auch das Feingefühl aus. Zu jedem Aktenvorgang gehört ein Mensch um – beziehungsweise – über den gestritten wird.

Meine Aufgabe als Anwalt für Familienrecht in Augsburg besteht darin, jedem Mandanten zu seinem Recht zu verhelfen. Das kann ich umso besser tun, je früher ich einbezogen werde. Im Familienrecht geschieht es häufig, dass Familienangehörige untereinander außergerichtliche Zusagen machen, die sie im Nachhinein nicht einhalten können oder wollen. Oftmals sind solche Absprachen auch gar nicht mit geltendem Recht vereinbar. Ich fertige für Sie Eheverträge, Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen und kann damit oftmals zur außergerichtlichen Streitbeilegung beitragen. Ist eine gütliche Einigung nicht möglich, kämpfe ich für Ihre Interessen um Scheidung, Unterhalt, Zugewinn, Umgang und Gemeinsame Sorge bestmöglich vor den Gerichten.

Ich berate Sie fachkundig und vertrete Sie in allen familien­rechtlichen Angelegen­heiten, kläre Sie über Ihre Rechte auf und setze Ihre Ansprüche durch. Unten stehend meine Schwerpunkte.

Tipp: Eine kompetente Beratung sollten Sie möglichst frühzeitig einholen, bevor unliebsame Fakten geschaffen werden.

Kontaktieren Sie mich als Rechtsanwalt für Familienrecht in Augsburg in Ihrem Interesse möglichst frühzeitig und vereinbaren Sie am besten einen Termin mit Ihrem Anwalt unter: 0821/806810-90.

Ehe- und Scheidungs­recht

  • Aufhebung der Ehe
  • Scheidung vor einjähriger Trennung
  • Einver­nehmliche und nicht einver­nehmliche Ehe­scheidung
  • Zugewinn­ausgleich, Versorgungsausgleich

 

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Eheverträge/ Scheidungsfolgenvereinbarungen

  • Eheverträge
  • Güter­trennung
  • Scheidungsfolge­vereinbarungen
  • Trennungsvereinbarung

 

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Sorge­recht

  • Personen-, Vermögens- und Gesundheits­sorge
  • Alleiniges oder gemeinsames Sorgerecht
  • Aufenthalts­bestimmungsrecht
  • Abänderungen von Sorgerechts­vereinbarungen oder -Entscheidungen

 

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Umgangs­recht

  • Umgangsrecht und Umgangs­pflicht (Vater/Mutter)
  • Kindeswille
  • Brief- und Telefon­kontakte
  • Umgangs­recht der Großeltern oder früherer Lebens­partner

 

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Unterhalts­recht

  • Unterhalt für minder­jährige oder volljährige Kinder
  • Trennungsunterhalt, Ehegatten­unterhalt
  • Unterhalt für nicht verheiratete Kindes­mutter
  • Unterhalt der Kinder gegenüber den Eltern
  • Ab­änderung von Unterhalts­titeln

 

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Vermögens­recht

  • Vermögens­auseinander­setzungen anlässlich Trennung o. Scheidung
  • Hausrats­teilung
  • Regelung der Verwaltung
  • Ausgleichs­ansprüche
  • Immobilien

 

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Weitere Schwerpunkte

  • Vaterschafts­anfechtung
  • Abstammung
  • Adoption
  • Versorgungs­ausgleich
  • Renten­anwartschaften
  • Nichteheliche Lebens­gemeinschaften
  • Eingetragene Lebens­partnerschaften

 

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